Bischof Feige warnt vor Aufweichung von Abtreibungs-Paragraf

"Mühsam errungener Kompromiss"

Der Magdeburger Bischof Gerhard Feige hat vor einer Aufweichung des Abtreibungs-Paragrafen 218 gewarnt. Zugleich äußerte er Kritik an rechten Positionen und betonte die Position der Kirche für den Schutz jeden ungeborenen Lebens.

Symbolbild Frau mit einem Schwangerschaftstest / © Marian Weyo (shutterstock)
Symbolbild Frau mit einem Schwangerschaftstest / © Marian Weyo ( shutterstock )

Vielmehr müssten der Schutz und die Rahmenbedingungen für schwangere Frauen so verbessert werden, "dass – soweit möglich – Schwangerschaftskonflikte vermieden oder wenigstens entschärft werden können: durch eine verpflichtende Beratung und freiwillige Hilfsangebote". Das sagte der Bischof in einem am Donnerstagabend veröffentlichten Grußwort zum 30-jährigen Bestehen der Frauenheilkunde am Marienstift in Magdeburg.

Nein zu Abtreibung und Abgrenzung gegen rechte Positionen

"Aus ethischer Perspektive können wir jedenfalls eine Abtreibung 'nicht gutheißen', und schon gar nicht 'als eine Normalität menschlichen Lebens akzeptieren'", führte er weiter die Position der katholischen Bischöfe aus. 

Bischof Gerhard Feige / © Dominik Wolf (KNA)
Bischof Gerhard Feige / © Dominik Wolf ( KNA )

Zugleich kritisierte er – ohne konkrete Nennung – Stimmen aus dem rechten Spektrum, bei deren Nein zur Abtreibung es oft "lediglich – nationalistisch und rassistisch denkend – um eine Regenerierung des deutschen Volkes" gehe.

Anders als diesen, "die gelegentlich dieses Thema gewissermaßen als 'christliches Feigenblatt' vor sich hertragen", gehe es der katholischen Kirche "um jedes ungeborene menschliche Wesen – egal, ob gesund oder krank, mit oder ohne Behinderung, einheimisch oder ausländisch", fügte Feige hinzu.

Paragraf 218 im Fokus der Politik

Eine Abtreibung ist derzeit in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig. Sie bleibt jedoch straffrei, wenn sie in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird und die schwangere Frau sich zuvor beraten lässt. 

Eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission hatte Mitte April Empfehlungen für eine neue, liberalere Regelung vorgelegt. In den ersten zwölf Schwangerschaftswochen soll eine Abtreibung demnach komplett freigestellt und rechtmäßig sein. Die Bundesregierung und die Fraktionen prüfen derzeit die Empfehlungen.

"Mühsam errungener Kompromiss"

"Auch wenn schon die derzeit geltende Reglung – ein mühsam errungener Kompromiss – in vielem nicht unserer Überzeugung entspricht, plädieren wir doch entschieden dafür, daran nicht noch weitere Abschwächungen vorzunehmen", mahnte der Bischof.

Die unbedingte Achtung vor der "von Gott verliehenen Würde eines jeden Menschen und die Ehrfurcht vor der Heiligkeit des Lebens" sei eine bleibende persönliche wie gesellschaftliche Herausforderung. "Ihr gilt es, sich immer wieder tatkräftig und liebevoll zu stellen."

Schwangerschaftsabbruch nach § 218 Strafgesetzbuch

Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland gemäß § 218 Strafgesetzbuch (StGB) grundsätzlich für alle Beteiligten strafbar. Es gelten aber folgende Ausnahmen:

Beratung in einer anerkannten Beratungsstelle

Der Gesetzestext des Paragrafen 218 Strafgesetzbuch behandelt den Schwangerschaftsabbruch. / © Harald Oppitz (KNA)
Der Gesetzestext des Paragrafen 218 Strafgesetzbuch behandelt den Schwangerschaftsabbruch. / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA