In einem am Mittwoch auf seiner Internetseite veröffentlichten Kommentar schreibt Oster, der Text könne in Deutschland und auf Ebene der Weltkirche "klärend wirken". Der Spielraum für die Seelsorge werde weiter, ohne dass an der kirchlichen Lehre etwas geändert werde.
Die entscheidende Neuerung, so der Bischof, liege in dem Verständnis dessen, was ein Segen sei. Dabei gehe es um ein Handeln außerhalb von Gottesdienst und Liturgie. Bereits ausformulierte Texte und Rituale, wie sie dazu in Deutschland schon erarbeitet worden seien, seien "ausdrücklich nicht erlaubt".
Erinnerung an Debatten bei der Weltsynode
Mit dieser Klärung, hofft Oster, könnte das Papier "eine Entwicklung, die Gefahr läuft, sich von der Weltkirche zu entfernen, aufhalten". Weiterhin verboten sei jede Segenshandlung, die "auch nur entfernt an eine Eheschließung erinnern könnte".
Der Passauer Bischof erinnert an die Debatten bei der Weltsynode im Oktober, an der er selbst teilgenommen hatte. Dabei sei die Frage nach möglichen Segnungen von Gleichgeschlechtlichen mehrfach angesprochen worden. "Und immer wieder stand dabei auch eine mögliche Veränderung der Lehre im Raum, befürchtet oder befürwortet."
"Zusammenhang ist nicht zwangsläufig"
Oster verweist in diesem Zusammenhang auf eine gewisse innere Logik: "Wer segnen will, müsste damit ja auch gutheißen (= bene-dicere), was all die Zeit vorher als Sünde galt und immer noch gilt. Geht das?" Jetzt zeige sich: "Dieser Zusammenhang ist nicht zwangsläufig."
Würde dieses differenzierte Verständnis von Segen aufgenommen, bliebe dieses Thema bei der Synode im kommenden Oktober in Rom "wohl auch grundsätzlich eher außen vor". Dann könnten sich die Synodalen konzentrierter um das eigentliche Hauptthema kümmern: "nämlich darum, eine mehr synodale, missionarische und partizipative Kirche zu werden".