Bistümer spenden Mehreinnahmen aus Energiepreispauschale

Weitergabe an Bedürftige

Immer mehr Bistümer in Deutschland wollen ihre Mehreinnahmen der Kirchensteuer aus der Energiepreispauschale für wohltätige Zwecke abführen. Auch das Erzbistum Berlin hat jetzt diesen Schritt angekündigt.

Geldscheine in einem Geldbeutel / © Julia Steinbrecht (KNA)
Geldscheine in einem Geldbeutel / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Von erwarteten 1 Million Euro sollen 500.000 Euro an Projekte des Caritasverbands abgehen, erklärte am Freitag das Erzbistum Berlin. 250.000 Euro erhalten demnach Suppenküchen und vergleichbare Einrichtungen. Ebenso viel sei für gering verdienende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirche bestimmt.

Bistümer spenden Mehreinnahmen aus Energiepreispauschale / © Alexander Raths (shutterstock)
Bistümer spenden Mehreinnahmen aus Energiepreispauschale / © Alexander Raths ( shutterstock )

Insgesamt erwarte die Erzdiözese in diesem Jahr Einnahmen von rund 160 Millionen Euro aus der Kirchensteuer. Die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro wurde und wird zum Ausgleich für die derzeit hohen Energiepreise ausgezahlt und muss versteuert werden.

Berlin folgt auf andere Bistümer

Berlin folgt damit einem Weg, den auch andere deutsche Bistümer schon beschritten hatten. Am Dienstag hatte das Erzbistum München und Freising angekündigt, die Mehreinnahmen sozial bedürftigen Menschen zukommen zu lassen. So sei geplant, 4,6 Millionen Euro an Menschen weiterzugeben, die angesichts der Energiepreiskrise und stark steigender Lebenskosten von Not und Armut betroffen oder bedroht seien. Der Betrag werde anteilig für diözesane Hilfsfonds sowie für die Beratungsdienste des Diözesancaritasverbands genutzt.

Auch das Bistum Würzburg will erwartete Mehreinnahmen von rund zwei Millionen Euro an Bedürftige weitergeben. Im Bistum Speyer verplant man derzeit rund 1,5 Millionen Euro für eine Winternothilfe. Und auch das Erzbistum Köln stellt rund drei Millionen Euro Bedürftigen zur Verfügung.

Aufruf der Deutschen Bischofskonferenz

Schon im August hatten die Deutsche Bischofskonferenz und die Evangelische Kirche in Deutschland dazu aufgerufen, die Mehreinnahmen für karitative Zwecke aufzuwenden. Aus der Energiepreispauschale solle kein Profit gezogen werden, hieß es. Das solle unbürokratisch geschehen. Die Mittel sollten über soziale Projekte oder Initiativen vor Ort den Menschen zugutekommen.

Als erste Diözese kündigte Anfang September das Erzbistum Paderborn an, der Aufforderung nachzukommen. Hier wurden die voraussichtlichen Mehreinnahmen auf 1,25 Millionen Euro beziffert, die für einen "Caritativen Energiefonds" verwendet werden sollen. Das Erzbistum Hamburg sagte kurz darauf rund eine Millionen Euro zu, ebenso viel kommt aus Hildesheim. Das Bistum Passau stellt seiner Caritas 900.000 Euro aus dem Topf zur Verfügung, das Bistum Erfurt 300.000 Euro, wie es aus den jeweiligen Diözesen hieß.

Abgabe ist einkommensteuerpflichtig

Das am 27. Mai in Kraft getretene Steuerentlastungsgesetz 2022 sieht neben steuerlichen Entlastungsmaßnahmen die sogenannte Energiepreispauschale vor. Sie beläuft sich auf 300 Euro und soll eine Entlastung für Menschen schaffen, die durch die aktuelle Energiepreisentwicklung stark belastet sind. Beschäftigte sollten sie in den überwiegenden Fällen im September 2022 über die Arbeitgeber ausgezahlt bekommen.

Die Pauschale ist zwar sozialabgabenfrei, aber einkommensteuerpflichtig. Da die Kirchensteuer als Zuschlag zur Einkommensteuer erhoben wird, führt das dazu, dass damit bei Kirchenmitgliedern auch mehr Kirchensteuer anfällt.

Quelle:
KNA