Damit sollten bislang noch unbekannte Betroffene aufgerufen werden, sich zu melden.
"Betroffene müssen sich anvertrauen können und dürfen keine neuen Ohnmachtserfahrungen machen", erklärte Bischof Helmut Dieser. "Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit."
Bis Herbst ein Konzept erarbeiten
Für die Namensnennung sollen Experten nun zunächst bis Herbst ein Konzept erarbeiten. Veröffentlicht werden sollen zum einen die Namen der Täter, die in einer 2020 präsentierten Missbrauchsstudie des Bistums erfasst sind, aber auch weitere der Diözese bekannte Namen.
Als Täter würden diejenigen gelten, die entweder verurteilt wurden oder nach Überzeugung der Kirche im Bistum Aachen Täter waren oder sind, hieß es.
Gutachten im Jahr 2020 veröffentlicht
Im November 2020 hatten Rechtsanwälte ein Gutachten zu sexualisierter Gewalt im Bistum Aachen veröffentlicht. Darin wurden lediglich die Namen leitender Geistlicher genannt, denen Fehler im Umgang mit Missbrauchstätern vorgeworfen werden. Das Gutachten verzeichnete für die Jahre 1965 bis 2019 insgesamt 81 mutmaßliche Täter und 175 Betroffene.
Das Bistum teilte auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit, dass die Zahl der beschuldigten Priester, Ordensleute, Diakone und Priesteramtskandidaten inzwischen bei 98 liege.
Von 2011 bis 2020 habe die Diözese 86 Anträge auf Zahlungen in Anerkennung des Leids erhalten. In den vergangenen beiden Jahren 2021 und 2022 hätten 103 Betroffene einen solchen Antrag gestellt. Das Bistum habe bislang rund 2,3 Millionen Euro für Anerkennungszahlungen ausgegeben.