"Wir müssen aktiv an unserer Haltung gegenüber diesen drängenden Fragen arbeiten. Und wir müssen uns damit in der ganzen Breite unserer kirchlichen Strukturen befassen."
Wichtig sei aus seiner Sicht, "den Diskurs vor Ort zu fördern und fachlich zu begleiten". Auch Schulungskonzepte müssten kontinuierlich nach aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnissen weiterentwickelt werden. Er sehe zudem Möglichkeiten, Angebote in den Pfarreien und Einrichtungen des Bistums weiter zu vernetzen und für einen besseren Informationsaustausch zu sorgen, so Timmerevers. Ab Februar 2019 werde mit den anderen ostdeutschen Bistümern eine Fortbildung für Multiplikatoren geplant, neben anderen verpflichtenden Weiterbildungsveranstaltungen für haupt- und nebenamtliche Mitarbeiter.
Timmerevers ermutige dazu, Übergriffe anzuzeigen
Timmerevers betonte: "Wir wissen, dass trotz aller Präventionsmaßnahmen auch zukünftig Missbrauch leider nirgendwo vollständig ausgeschlossen werden kann. Ich bitte daher dringend, genau hinzusehen und alles zu tun, um Kinder, Jugendliche und andere Schutzbefohlene zu schützen und Täter zu identifizieren." Er ermutige dazu, Übergriffe anzuzeigen. "Die Anzeige von Übergriffen, möglichen Vorstufen oder Verhaltensauffälligkeiten ist keine Nestbeschmutzung, sondern notwendige Voraussetzung, um Täter zu entlarven."
Im Bistum gibt es dazu zwei Opferbeauftragte, die nicht Mitarbeiter der Kirche sind, sowie ein ständiges Beratungsgremium, dem neben den beiden Opferanwälten ein Theologe, eine Familienrichterin, eine Jugendpsychologin und der Jurist des Bistums angehören. Auch Timmerevers selbst steht nach eigenen Angaben zu Gesprächen bereit.
Feier des öffentlichen Gottesdienstes
Grundsätzlich schwierig ist laut Bistum der Umgang mit kirchlich oder staatlich verurteilten Priestern, wenn sie nicht aus dem Klerikerstand entlassen werden können. Regelmäßig werde ihnen jede seelsorgliche Tätigkeit und die Feier des öffentlichen Gottesdienstes verboten, ebenso wie der Kontakt mit Kindern und Jugendlichen. Sie erhielten zudem Therapieauflagen. Die Disziplinarmaßnahmen seien dabei regelmäßig zu überprüfen. Derzeit gibt es den Angaben zufolge im Bistum Dresden-Meißen einen Täter, auf den diese Grundsätze angewandt werden.