Die vom Bistum Erfurt veranlasste erweiterte Überprüfung von Akten mit Blick auf möglichen Kindesmissbrauch durch Geistliche hat keine neuen Verdachtsfälle ergeben. Der von Bischof Ulrich Neymeyr beauftragte unabhängige Jurist Franz Trost (71) aus Fulda habe alle über die Personalakten hinausgehenden Akten mit personenbezogenen Angaben zu Geistlichen analysiert und "keine Anhaltspunkte für bisher nicht bekannte oder bekannte, aber nicht aufgeklärte Fälle" gefunden, wie das Bistum am Mittwoch aus dem Abschlussbericht des früheren Oberstaatsanwalts zitiert.
Somit bleibt es im Bistum Erfurt bei der Zahl von 13 Priestern, die bis heute des sexuellen Missbrauchs beschuldigt wurden; elf davon sind inzwischen verstorben. Neymeyr zeigte sich über die Untersuchungsergebnisse erleichtert: "Wir können jetzt sicher sein, in den untersuchten Akten keine Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs übersehen zu haben."
Gleichwohl rät der Bischof zur Wachsamkeit und mahnte, beim geringsten Verdacht sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen im kirchlichen Umfeld diesen bei den unabhängigen Missbrauchsbeauftragten des Bistums Erfurt zu melden. Jeder Verdachtsfall werde gründlich geprüft und zur Anzeige gebracht, sollte sich der Verdacht erhärten, so Neymeyr.
Verdachtsfälle sollen gründlich geprüft werden
Insgesamt 286 Personalakten von Geistlichen des Bistums Erfurt waren bereits im Zuge der im September veröffentlichten Studie der Deutschen Bischofskonferenz über den sexuellen Missbrauch Minderjähriger durch Kleriker erfasst worden. Anlass für die von Bischof Neymeyr verfügte zusätzliche, erweiterte Überprüfung war die Aktenlage im Fall eines Priesters, der im Herbst vergangenen Jahres des mehrfachen sexuellen Missbrauchs eines Minderjährigen in den 1960er Jahren beschuldigt wurde. Das Bistum erstattete daraufhin Strafanzeige und eröffnete zusätzlich ein kirchliches Verfahren.
In der Personalakte des beschuldigten Priesters fand sich kein Hinweis auf sexuellen Missbrauch. Jedoch enthielt die Handakte des damaligen Personalverantwortlichen eine Aktennotiz aus dem Jahr 1989, die den Verdacht sexualisierter Gewalt belegte. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen den Beschuldigten inzwischen wegen Verjährung ein. Das kirchliche Verfahren läuft aber weiter.