Bistum Essen beruft sich in Prozess nicht auf Verjährung

Verhandlung im April

Sollte die Kirche sich bei Schmerzensgeldklagen wegen Missbrauchs auf Verjährung berufen? Diese Frage sorgt derzeit in einigen Bistümern für Streit. In einem prominenten Fall verzichtet das Bistum Essen auf die Einrede.

Essener Münster / © Borisb17 (shutterstock)

In einem Schmerzensgeldprozess wegen Missbrauchs will sich das Bistum Essen nicht auf Verjährung berufen. Das bestätigte ein Sprecher des zuständigen Landgerichts Essen am Freitag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). 

Zuletzt hatte die Einrede der Verjährung in zwei ähnlichen Prozessen für Protest gegen das Bistum Aachen gesorgt. Im Essener Fall fordert ein Betroffener 300.000 Euro von der Diözese. Als Verhandlungstermin wurde der 4. April 2025 festgelegt.

Der Kläger wurde vom Priester H. missbraucht, dessen Fall bundesweit bekannt ist. Der Geistliche verging sich an mindestens vier Orten in Nordrhein-Westfalen und Oberbayern an Minderjährigen. 1980 wurde er vom Bistum Essen in das Erzbistum München und Freising versetzt.

Damals war Joseph Ratzinger, der spätere Papst Benedikt XVI., Erzbischof in München. Trotz gerichtlicher Verurteilung und eines Gutachtens, das vor der Arbeit mit Kindern warnte, wurde er erneut mit der Gemeindeseelsorge beauftragt. Erst 2010 wurde H. von dieser Tätigkeit abberufen.

Gericht will Beschuldigten vorladen

Seit 2020 lebt H. wieder im Bistum Essen. Er darf seinem Beruf nicht mehr nachgehen und sich nicht mehr Pfarrer nennen. Im Fall H. ist eine weitere Schmerzensgeldklage vor dem Landgericht Traunstein gegen das Erzbistum München und Freising anhängig. Das Landgericht Essen erklärte, H. im aktuellen Prozess vorladen zu wollen.

Das Bistum Aachen hatte im Juli in zwei Schmerzensgeldprozessen auf Verjährung bestanden. Die Klagen beider Betroffener waren vom zuständigen Landgericht abgewiesen worden – einmal wegen Verjährung und einmal mit der Begründung, dass sich die Taten nicht der Diözese zuordnen ließen. Beide Kläger wollen in Berufung gehen. 

Kritiker befürchten, die erfolgreiche Einrede des Bistums Aachen könnte andere Diözesen zu einem ähnlichen Vorgehen ermutigen. Ob etwa das Bistum Hildesheim weiter auf der Einrede bestehen will, zeigt sich in einem Fall, der an diesem Freitag dort verhandelt wird.

Bistum Essen

Das Bistum Essen ist eines der jüngsten und kleinsten unter den 27 römisch-katholischen Bistümern in Deutschland. Auch in Nordrhein-Westfalen ist es mit 1.877 Quadratkilometern und knapp 680.000 Mitgliedern das kleinste Bistum.

Es wurde am 1. Januar 1958 aus Teilen der (Erz-)Bistümer Köln, Münster und Paderborn errichtet; damals zählte die Diözese noch rund 1,5 Millionen Mitglieder.

Blick auf den Essener Dom / © frantic00 (shutterstock)
Quelle:
KNA