Das Bistum Essen distanziert sich von der Unterstützung der gegen Israel gerichteten BDS-Boykottbewegung durch die katholischen Friedensbewegung Pax Christi. Das teilte das Ruhrbistum am Montag in Essen mit. Die Diözese stelle sich vielmehr "hinter das Anliegen des Rates der Stadt Essen, der BDS-Bewegung keine Einrichtungen und Räumlichkeiten für ihre Veranstaltungen und sonstigen Zwecke zur Verfügung zu stellen", erklärte Bistumssprecher Ulrich Lota.
Die BDS-Bewegung ("Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen") bekenne sich nicht eindeutig zum Existenzrecht Israels, greife auf antisemitische Stereotype zurück und rufe zum Boykott von israelischen Waren und Unternehmen auf, stellte Lota die Position der Kirche klar. Aus Sicht des Bistums Essen vertrete sie somit keine Perspektive, die zu einem gerechten Frieden beitragen könne.
Streit um städtische Räume für Veranstaltungen
Der Streit in Essen hält seit Wochen an. Auf Initiative der FDP hatten die Fraktionen von SPD, CDU, FDP, Grünen sowie das Essener Bürgerbündnis (EBB) im Februar den Antrag im Rat gestellt, der BDS-Bewegung städtische Räume für Veranstaltungen zu verweigern.
Pax Christi forderte die Rücknahme des Antrags. Als Begründungen führte die Bewegung unter anderem das Neutralitätsgebot sowie die Meinungsfreiheit an. Pax Christi sehe in den BDS-Forderungen "keine antisemitische Grundhaltung, da das Existenzrecht Israels in den Grenzen von vor 1967 nicht in Frage gestellt" werde. Zudem sei ein Boykottaufruf "ein legales Mittel des gewaltfreien und zivilen Widerstands".
Vergangene Woche beschloss der Hauptausschuss des Rates einen Antrag von Essens Oberbürgermeister Thomas Kufen (CDU), der den ursprünglichen Antrag ersetzt, ihm aber grundsätzlich folgt. Darin heißt es unter anderem, Verwaltung und stadtnahe Gesellschaften seien aufgerufen, "alles im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu unternehmen, um der BDS-Bewegung ebenso wie allen Gruppierungen, die eine grundsätzlich antiisraelische und damit anti-semitische Haltung haben, keine Einrichtungen und Räumlichkeiten für ihre Veranstaltungen und sonstigen Zwecke bereitzustellen".