Bei den meisten kirchlichen Veranstaltungen außer Gottesdiensten gebe es aber oft schon Listen, so Lota gegenüber dem Internetportal katholisch.de.
Namen, Adressen und telefonischer Erreichbarkeit
Nach Ansicht der Stadtverwaltung sollten bei allen Veranstaltungen über 25 Personen Anwesenheitslisten mit Namen, Adressen und telefonischer Erreichbarkeit der Teilnehmer geführt werden. Davon seien ausdrücklich auch die Gottesdienste nicht ausgenommen. Der Eintrag in die Liste erfolge zwar auf freiwilliger Basis. Wer sich nicht eintrage, könne dann aber im Verdachtsfall auch nicht kontaktiert werden.
Bistum mit allgemeinen Hinweisen zum Infektionsschutz
Das Bistum hat wie andere Diözesen und die Deutsche Bischofskonferenz allgemeine Hinweise zum Infektionsschutz veröffentlicht. Dazu gehört der Verzicht auf Kelch- und Mundkommunion sowie auf direkten Kontakt beim Beten und beim Friedensgruß. Zudem sollen die Weihwasserbecken nicht befüllt werden. Gläubige wie Priester mit Symptomen sind aufgefordert, auf die Teilnahme an Gottesdiensten zu verzichten.