Der "Gemeinsame Rat", der im April seine Arbeit aufnehmen soll, entspreche allen Vorgaben des Kirchenrechts, sagte ein Bistumssprecher am Montag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).
Seinen Angaben zufolge handelt es sich im Prinzip um einen Diözesanpastoralrat, den es auch in anderen Bistümern gibt, und nicht um einen sogenannten Synodalen Rat. Dessen Einrichtung hatte der Vatikan vergangenes Jahr untersagt.
Bischof bei Grundsatzfragen beraten
Der Essener Bischof Franz-Josef Overbeck hatte vergangene Woche die Einrichtung des neuen Organs aus Klerikern und Laien angekündigt. Das "neue, synodal geprägte Gremium" mit 21 stimmberechtigten Mitgliedern aus anderen Gremien und Gruppen im Bistum werde den Bischof bei Grundsatzfragen beraten.
Der Wiener Theologe Jan-Heiner Tück übte daraufhin Kritik. "Vorpreschende Alleingänge, ob auf diözesaner oder nationaler Ebene", seien nicht zielführend, schrieb er auf dem von ihm verantworteten theologischen Portal "communio.de". Er verwies auf die vatikanische Anweisung, "dass weder der Synodale Weg noch ein von ihm eingesetztes Organ noch eine Bischofskonferenz die Kompetenz haben, den 'Synodalen Rat' auf nationaler, diözesaner oder pfarrlicher Ebene einzurichten".
Kritik an Tücks Worten
Der Bistumssprecher erklärte: "Ganz offensichtlich hat sich Tück mit dem Gegenstand seiner Betrachtung nicht qualifiziert auseinandergesetzt." Der Theologe habe nicht verstanden, worum es bei dem neuen Beratungsgremium gehe.
Gleichwohl hatte das Bistum vergangene Woche in seiner Pressemitteilung zunächst nicht darauf hingewiesen, dass es sich um einen Diözesanpastoralrat handelt. Es sprach vielmehr von einem "neuen, synodal geprägten Gremium", dessen Bedeutung während des kirchlichen Reformprozesses Synodaler Weg für die Stärkung von Synodalität auf Bistumsebene immer wieder hervorgehoben worden sei.