Bistum Hildesheim wehrt sich gegen Klage

Betroffener fordert 400.000 Euro

Ein Missbrauchsbetroffener fordert Schmerzensgeld vom Bistum Hildesheim. Es geht um 400.000 Euro. Dieses versucht, die Klage abzuwehren und macht Verjährung geltend. Eine außergerichtliche Einigung lehnt es ab.

Hildesheimer Dom / © telesniuk (shutterstock)

Das Bistum Hildesheim hat beim dortigen Landgericht beantragt, die Schmerzensgeldklage eines Missbrauchsbetroffenen abzuweisen. Wie die Diözese am Dienstag mitteilte, hat sie am Montag eine Klageerwiderung eingereicht.

Jens Windel, Gründer der Betroffeneninitiative im Bistum Hildesheim / © Moritz Frankenberg (dpa)
Jens Windel, Gründer der Betroffeneninitiative im Bistum Hildesheim / © Moritz Frankenberg ( dpa )

Mitte Mai hatte der Betroffene Jens Windel das Bistum auf mindestens 400.000 Euro Schmerzensgeld plus Zinsen verklagt. Er ist nach eigener Aussage als Kind Mitte der 1980er Jahre von einem Priester über zwei Jahre hinweg wiederholt sexuell schwer missbraucht worden.

Mit der Erwiderung will das Bistum seine Rechte als Prozesspartei nach der Zivilprozessordnung wahren. Es könne keine Aussagen dazu machen, ob die Schilderungen sexualisierter Gewalt, die Windel getätigt habe, in der von ihm vorgetragenen Weise zutreffend seien, heißt es in der Erklärung vom Dienstag. 

Symbolbild Missbrauch / © Harald Oppitz (KNA)
Symbolbild Missbrauch / © Harald Oppitz ( KNA )

Zugleich erhebe die Diözese die Einrede der Verjährung und vertrete die Auffassung, "dass keine Amtshaftungsansprüche bestehen, die von Herrn Windel geltend gemacht werden könnten". Über diese Rechtsfragen müsse das Gericht entscheiden.

Bistum lehnt außergerichtliche Einigung ab

In seiner Klage vom Mai verlangt Windel auch, dass die Diözese sämtliche zukünftigen materiellen Schäden, wie Behandlungskosten, Verdienstausfall und Rentenverringerungen zu ersetzen habe. Windels Vorschlag einer außergerichtlichen Einigung lehnt das Bistum ab. Bei einem solchen Vergleich fehle eine unabhängige Instanz, bekräftigte die Diözese am Dienstag erneut. 

Vielmehr seien dem Betroffenen im Jahr 2022 durch die von der Kirche eingesetzte Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen insgesamt 50.000 Euro zuerkannt worden.

Bundesweit sind derzeit gegen mehrere andere Bistümer ähnliche Klagen anhängig. Im vergangenen Jahr hatte das Landgericht Köln in einem wegweisenden Urteil einem Mann das bislang höchste derartige Schmerzensgeld von 300.000 Euro zugesprochen. Er war in seiner Zeit als Messdiener im Erzbistum Köln missbraucht worden und hatte ursprünglich 750.000 Euro gefordert.

Bistum Hildesheim

Hildesheimer Dom / © Daniel Pilar (KNA)
Hildesheimer Dom / © Daniel Pilar ( KNA )

Zur Diözese Hildesheim zählen rund 538.000 Katholiken im östlichen Niedersachsen und im Norden Bremens. Das rund 30.000 Quadratkilometer große Bistum reicht von der Nordseeküste bis zu den südlichen Ausläufern des Harzes bei Göttingen und Duderstadt. Die Katholiken bilden im Bistum in fast allen Regionen der Diözese eine Minderheit (Diaspora).

Es zählt 119 Kirchengemeinden in 17 Dekanaten. Heiner Wilmer ist der 71. Bischof des Bistums. Er folgt auf Bischof Norbert Trelle, dessen altersbedingten Rücktritt Papst Franziskus am 9. September 2017 annahm.

Quelle:
KNA