Das Bistum Limburg verlangt Schadenersatz in Millionenhöhe von seinem ehemaligen Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst. Einen entsprechenden Bericht der "Bild"-Zeitung bestätigte Bistumssprecher Stephan Schnelle am Donnerstag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Der vom Papst eingesetzte Administrator Manfred Grothe habe im Vatikan seit April mehrfach kirchenrechtliche Fragen nach einer materiellen Wiedergutmachung vorgebracht. Jetzt müsse der Papst entscheiden.
Schnelle betonte zugleich, dass Grothe Tebartz in Rom nicht "angezeigt" habe. Ob Forderungen gegen den Bischof erhoben würden, in welcher Höhe und auf welchem Weg, könne nur im Einverständnis mit dem Vatikan entschieden werden. Bei Rechtsakten gegen einen Bischof sei grundsätzlich der Heilige Stuhl zuständig. Im Herbst werde es weitere Gespräche geben.
Es geht um Millionen
Insgesamt geht es laut "Bild" um rund 3,9 Millionen Euro. Diese Summe habe das Bistum nach dem Bau des rund 31 Millionen Euro teuren Bischofshauses abschreiben müssen. Darin enthalten seien unter anderem Kosten für nicht realisierte Entwürfe in Höhe von 950.000 Euro sowie Um-, Rück- und Wiederaufbauten für 780.000 Euro. Die Nebenkosten der Planung seien um 2,2 Millionen Euro überzogen gewesen.
Schnelle erklärte dazu, dass das Bistum zwar 3,9 Millionen Euro außerplanmäßig abgeschrieben habe: "Daraus lässt sich jedoch nicht schließen, dass ein Schaden in eben dieser Höhe entstanden ist." Soweit durch ungerechtfertigte Abrechnungen von Planungsbeteiligten zu hohe Zahlungen geleistet worden seien, würden diese zunächst zurückgefordert.
Ob der frühere Bischof für den Verlust allein verantwortlich sei, solle der kirchenrechtliche Prozess klären. Der Administrator sei als Übergangsverwalter verpflichtet, von der Diözese Schaden abzuhalten, sagte Schnelle. Grothe müsse also auch Schulden eintreiben, um nicht selbst haftbar zu werden. Bei einer gemeinsamen Sitzung des Diözesansynodalrates und des ehemaligen Priesterrates vor wenigen Tagen hatten viele Teilnehmer auf mehr Tempo bei der Aufarbeitung gedrängt.
Für einen kirchenrechtlichen Prozess gibt es allerdings keine konkrete Regelung - und auch eine mögliche Strafe sei kirchenrechtlich in Form einer Geldstrafe beispielsweise bislang nicht bekannt, sagt Jan-Hendrik Stens aus der Theologie-Redaktion von domradio.de: "Das Kirchenrecht kennt eher andere Dinge, wie den Ausschluss vom Sakramentenempfang oder das Predigtverbot."
Tebartz-van Elst mit neuer Beschäftigung im Vatikan
Tebartz-van Elst hatte dem Papst im Oktober 2013 seinen Rücktritt vom Amt des Limburger Bischofs angeboten. Neben einer von vielen als autoritär empfundenen Amtsführung hatte die Empörungswelle über die Baukosten des Bischofshauses und deren Verschleierung entscheidend zu diesem Schritt beigetragen. Am 26. März 2014 nahm der Papst den Rücktritt an. Im Dezember wurde Tebartz-van Elst zum "Delegat für Katechese" des Päpstlichen Rates zur Förderung der Neuevangelisierung berufen und nahm Ende März seine Arbeit in Rom auf.
Nach Angaben der «Bild»-Zeitung zahlt die Kirche Tebartz-van Elst derzeit etwa 10.300 Euro monatlich. Davon seien 7.296 Euro Ruhegeld aus der Limburger Bistumskasse. Diese Zahlen wollte der Sprecher nicht kommentieren. Die getroffene Ruhestandsregelung, so Schnelle, sehe eine Anpassung vor, wenn eine neue Lohnzahlung erfolgt. "Die Bistumsleitung ist auch dazu mit dem Vatikan im Gespräch."