Bistum Limburg veröffentlicht Zahlen und verabschiedet Haushaltsplan 2020

Stabile Finanzen

Die Bilanz für die sogenannte Körperschaft Bistum Limburg fällt positiv aus. Demnach gebe es ein Vermögen von 1,15 Milliarden Euro. Das geht aus dem Jahresbricht hervor, den das Bistum Limburg an diesem Freitag veröffenticht hat. 

Bischofssitz in Limburg / © Thomas Frey (dpa)
Bischofssitz in Limburg / © Thomas Frey ( dpa )

Die Bilanz der Körperschaft "Bistum Limburg" weist zum 31. Dezember 2018 ein Volumen von 1,15 Milliarden Euro aus. Davon sind knapp 90 Prozent im Anlagevermögen gebunden. Dies geht aus dem Jahresbericht 2018 hervor, den das Bistum Limburg an diesem Freitag veröffentlicht hat.

"Mit den aus dem Jahresergebnis 2018 verfügbaren Mitteln haben wir wichtige Aufgaben der Diözese gestärkt, Vorsorge betrieben und so die langfristige Haushaltspolitik fortgeführt“, erklärt der stellvertretende Diözesanökonom Patrick Jung. Gestärkt wurden 2018 die Caritasstiftung (eine Million Euro), die Schulstiftung (fünf Millionen Euro), die Willkommenskultur für Flüchtlinge (1,5 Millionen Euro), die Baustiftung (14,7 Millionen Euro), Rücklagen zur Weiterentwicklung der IT-Infrastruktur (2,5 Millionen Euro) und die pfarrlichen und nichtpfarrlichen Baurücklagen (zehn Millionen Euro). Außerdem wurden haushaltsrechtliche Rücklagen und das Kapital um insgesamt 11,5 Millionen Euro aufgestockt.

Großteil der Kirchensteuern floss in Seelsorge

Etwa 121 Millionen Euro, also 53 Prozent des verfügbaren Kirchensteueraufkommens, flossen in die Seelsorge der Pfarreien und muttersprachlichen Gemeinden des Bistums. Weitere sieben Millionen stellte die Diözese für die sogenannte Kategorialseelsorge etwa in Krankenhäusern, in Gefängnissen oder am Flughafen zur Verfügung. 

Knapp 34 Millionen Euro verwendete das Bistum für den Bereich Immobilien, Infrastruktur, Leitung, zentrale Aufgaben, Verwaltung und synodale Arbeit. Für die Arbeit in Schulen und im Bildungsbereich setzte das Bistum 17 Millionen Euro und für Soziale Aufgaben etwa 18 Millionen Euro ein. Insgesamt zehn Millionen Euro flossen in die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien sowie weitere sechs Millionen Euro in überdiözesane sowie weltkirchliche Aufgaben. Für den Bereich Liturgie, Kirchenmusik, Museen und Kultur setzte das Bistum mehr als vier Millionen Euro ein. Knapp neun Millionen Euro zahlte das Bistum an die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz für den Einzug der Kirchensteuer.

"Bischöflicher Stuhl" verzeichnet Jahresdefizit

Neben dem Jahresabschluss der Körperschaft "Bistum Limburg" veröffentlichte die Diözese auch die Jahresabschlüsse der Körperschaften "Bischöflicher Stuhl" und "Limburger Domkapitel" und der rechtsfähigen "Schulstiftung des Bistums Limburg". Der Bischöfliche Stuhl schließt das Rechnungsjahr 2018 mit einer Bilanzsumme von 83,9 Millionen Euro, wovon 78,5 Millionen Euro Anlagevermögen darstellen. Die Gewinn- und Verlustrechnung zeichnet ein Jahresdefizit von 160.000 Euro auf.

Die Bilanzsumme des Limburger Domkapitels weist ein Volumen von insgesamt 6,5 Millionen Euro auf. Davon sind 5,9 Millionen Euro im Anlagevermögen gebunden. Die Gewinn- und Verlustrechnung weist einen Jahresüberschuss von etwa 430.000 Euro auf. Die Schulstiftung schließt das Rechnungsjahr 2018 mit einer Bilanzsumme von 67,5 Millionen Euro. Darin enthalten ist bereits eine Zustiftung des Bistums in Höhe von fünf Millionen Euro.

Haushaltsplan 2020 beschlossen

Der Diözesankirchensteuerrat hat im Dezember zudem den Haushaltsplan des Bistums für das Jahr 2020 beschlossen. Er weist ein Gesamtvolumen von 299 Millionen Euro aus. Das sind rund drei Millionen Euro (1,1 Prozent) weniger als im Vorjahr.

Bei der Haushaltsplanung 2020 und auch bei der Beratung der wirtschaftlichen Situation des Jahres 2019 waren eine gezielte Vorsorge sowie aktuelle Herausforderungen im Blick. "Die Pfarreien im Bistum stehen, besonders auch im Bereich der Kindertagesstätten, in den kommenden Jahren vor großen baulichen Herausforderungen. Gleiches gilt für die Diözese, wo wir in Schulen und Verwaltungsgebäude investieren werden", sagte Generalvikar Wolfgang Rösch. Hierfür werde in den Jahren 2019 und 2020 gezielt Vorsorge getroffen.

Zum ersten Mal konnten zum 31. Dezember 2018 bei der Erstellung der Jahresabschlüsse die handelsrechtlichen Vorschriften in Ansatz, Ausweis und Bewertung der einzelnen Posten der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnungen umfassend berücksichtigt werden. Die erstmals durch den Wirtschaftsprüfer erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerke belegen dies, hieß es.


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