29. Juni 2013: Das Bischofshaus auf dem Limburger Domberg wird eingeweiht. Die Kosten werden mit 9,85 Millionen Euro beziffert.
14. September 2013: Bischof und Domkapitel in Limburg kündigen an, dass eine Kommission der Deutschen Bischofskonferenz die Finanzierung der Limburger Bauten überprüft.
7. Oktober 2013: Die Bau- und Sanierungskosten des gesamten Diözesanen Zentrums werden vom Bistum mit rund 31 Millionen Euro beziffert.
2013: Immer mehr katholische Bistümer legen die Finanzen ihrer jeweiligen Körperschaft "Bischöflicher Stuhl" offen. Vor allem über diesen Rechtsträger wurde in Limburg der umstrittene Neubau realisiert.
26. März 2014: Limburgs Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst tritt zurück. Zugleich wird der Prüfbericht der Bischofskonferenz veröffentlicht. Demnach hat der Bischof beim Bauprojekt auf dem Domberg zu niedrige Kosten angegeben, Kontrollen verhindert und kirchliche Vorschriften umgangen.
6. November 2014: Die bayerischen Bischöfe kündigen zum Ende ihrer Herbsttagung an, die Finanzen ihrer sieben Diözesen möglichst einheitlich nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) zu bilanzieren. Angestrebt werde eine "hohe Vergleichbarkeit der Rechnungslegung".
18. Februar 2015: Das Erzbistum Köln legt erstmals sein gesamtes Vermögen offen: Laut Finanzbericht 2013 beläuft es sich auf 3,35 Milliarden Euro.
26. Februar 2015: Zum Abschluss des Frühjahrstreffens der Deutschen Bischofskonferenz kündigt Kardinal Reinhard Marx als Vorsitzender an, dass die Bistümer bis 2016 größtmögliche Transparenz in Finanzfragen herstellen und "jährlich über den Stand ihres Vermögens nach anerkannten Standards informieren" wollen.
29. September 2015: Auch das Erzbistum Paderborn veröffentlicht sein Vermögen, das (bezogen auf 2013) mit rund 4 Milliarden Euro um etwa 700.000 Euro höher ausfällt als das der Kölner Nachbardiözese. In der Summe fehlen die Zahlen zum Erzbischöflichen Stuhl.
20. Mai 2016: Das Bistum Limburg teilt eine Neuordnung seiner Vermögensverwaltung mit. Sie ziele auf mehr Transparenz, mehr externe Kontrolle und auf personelle Entflechtung bei der Vermögensverwaltung der Körperschaften "Bistum Limburg" und "Bischöflicher Stuhl". Neu etabliert wird ein Diözesanvermögensverwaltungsrat (DVVR) mit fünf externen Fachleuten.
14. Juni 2016: Auch das Erzbistum München und Freising legt ein Milliarden-Vermögen offen: Mit 5,5 Milliarden Euro belegt es vorerst den Spitzenplatz unter den 27 katholischen Bistümern.
11. Dezember 2017: Das Erzbistum Hamburg veröffentlicht einen Bericht der Unternehmensberatung Ernst & Young, wonach die Erzdiözese mit 79 Millionen Euro überschuldet ist. Die Berater schlagen vor, in den Pfarreien Gebäude aufzugeben sowie Schulen und soziale Einrichtungen zu schließen.
19. Januar 2018: Das Erzbistum Hamburg kündigt mit Verweis auf die Schuldenlast an, 8 seiner 21 Schulen in der Hansestadt aufzugeben. Der Betrieb der Schulen verursache ein Defizit von vier bis fünf Millionen Euro im Jahr. Inzwischen hat das Erzbistum mitgeteilt, zwei von Schließung bedrohte Schulen retten zu wollen.
5. Februar 2018: Das Bistum Eichstätt macht einen Millionen-Betrug öffentlich. Bischof Gregor Maria Hanke teilt mit, dass er einen ehemaligen leitenden Finanzverwalter und einen Geschäftsmann angezeigt habe. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit. Laut Bistum sollen beide bis zu 50 Millionen Euro aus dem Bistumsvermögen in ungesicherten Darlehen auf dem US-Immobilienmarkt angelegt haben.
19. bis 22. Februar 2018: Die deutschen Bischöfe beraten in Ingolstadt über die Eichstätter Affäre. Konferenz-Sekretär Hans Langendörfer kündigt an, dass der Finanzausgleich zwischen reichen und armen Bistümern neu gestaltet werden soll.
15. März 2018: Kardinal Marx bekundet Unmut darüber, dass die Reform der kirchlichen Finanzverwaltung in Deutschland aus seiner Sicht nicht schnell genug vorangeht. Am Ende müssten die Vermögensverhältnisse aller 27 deutschen Bistümer "transparent und vergleichbar" sein. Es gehe um Transparenz, Kontrolle, Aufsicht und Solidarität.
29. März 2018: Das Bistum Eichstätt teilt mit, dass der Bischof mehrere neue Diözesangesetze in Kraft gesetzt hat. So werden Geldanlagen nur noch von externen professionellen Vermögensverwaltern beschlossen, nicht mehr von der Finanzkammer.
Mai 2018: Die beiden Beschuldigten in Eichstätt werden aus der U-Haft entlassen. Die Staatsanwaltschaft berichtet von Teilgeständnissen und beziffert den durch Bestechung beim Bistum entstandenen "gesicherten Vermögensschaden" auf gut 800.000 Euro. Das Bistum rechnet mit einem zweistelligen Millionenverlust.
Dezember 2018: Die Staatsanwaltschaft bestätigt, im Fall Eichstätt gebe es zwei weitere Beschuldigte. Namen werden nicht genannt. Es handle sich aber weder um den Bischof noch um den früheren Finanzdirektor, der von 2010 bis Ende 2016 amtierte und alle umstrittenen Kreditverträge unterzeichnete.
28. August 2019: Die Deutsche Bischofskonferenz veröffentlicht gemeinsame Finanzrichtlinien für die deutschen Bistümer.