Nach den neuen gemeinsamen Richtlinien müssen alle Jahresabschlüsse der Bistümer, Bischöflichen Stühle, Domkapitel und anderer bedeutenderer Rechts- und Vermögensträger veröffentlicht werden, wie die Deutsche Bischofskonferenz am Mittwoch in Bonn mitteilte.
Regeln des HGB angewendet
Dabei werden künftig die Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB) angewendet. Vereinbart sei auch die Prüfung der Jahresabschlüsse durch eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Für die Bistümer Rottenburg-Stuttgart und Münster gelten gesonderte, weitgehend vergleichbare Bestimmungen.
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, sprach von einem "wichtigen Schritt, um eine neue Glaubwürdigkeit innerhalb und außerhalb der Kirche zu erreichen". Die Verwendung der Bistumsmittel werde "transparent und nachvollziehbar" nachgewiesen. Der Kardinal räumte ein, dass nicht alle Bestimmungen des Handelsgesetzbuches für die Arbeit in den Diözesen "passgenau sind". Dennoch werde die Kirche mit diesen Standards ihrer Verantwortung für die ihr anvertrauten Finanzmittel gerecht.
Bistum Münster geht noch weiter
Für das Bistum Münster sagte Sprecher Stephan Kronenburg der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), die Diözese habe sich für das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) entschieden, das noch über die Bestimmungen des HGB hinausgehe. Die Bilanz sei mit denen der anderen Diözesen vergleichbar. Allerdings sehe das NKF keine externe Prüfung vor, sondern eine Innenrevision, für die sich das Bistum personell entsprechend aufgestellt habe.
Die Diözese Rottenburg-Stuttgart teilte auf Anfrage mit, dass sie bei ihrem Modell der Buchführung Teile des HGB wie die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung anwende. Das Bistum sehe sich aber der hoheitlich-öffentlichen Rechnungslegung der Kommunen und des Landes Baden-Württemberg näher als dem Bereich der Privatrechtsordnung. Die Diözese beauftrage keine externe Stelle mit der Prüfung, da die interne weisungsunabhängige Revision nicht nur das Ergebnis der Haushaltsführung in den Blick nehme, sondern durch permanente Prüfung auch die Entstehung. Weiter weist das Bistum darauf hin, dass der gewählte Diözesanrat als Kirchensteuerrat fungiere und den Haushalt beschließe.
Jahresabschlüsse mindestens mit Bilanz und Ergebnisrechnung
Die Jahresabschlüsse der Bistümer sollen nach den Angaben mindestens die Bilanz und die Ergebnisrechnung umfassen. Ebenso sollen der Anhang und ein Lagebericht sowie der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers veröffentlicht werden. Die HGB-Regeln fänden "in dessen jeweiligen Größenbestimmungen" Anwendung. Kleinere Bistümer dürfen demnach weniger aufwendig bilanzieren als die großen, finanzstarken Diözesen.
Basierend auf den Richtlinien können die jeweiligen Bistümer laut Marx nun ihr Controlling, das Risikomanagement und den zielgenauen Einsatz der Finanzmittel weiterentwickeln. Für viele Diözesen bedeute dies beträchtliche zusätzliche Arbeit.