Bistum Münster entpflichtete in 20 Jahren 25 Priester

Blick auf zwei Jahrzehnte

In den vergangen zwei Jahrzehnten haben sich 25 Priester von ihrem Dienst im Bistum Münster entpflichten lassen. Von 2002 bis 2012 waren es 14 Geistliche und seit 2012 bis heute elf, so das Bistum.

Blick auf den Münsteraner Dom St. Paulus / © pxl.store (shutterstock)

Das hat der Leiter der Hauptabteilung Seelsorge-Personal, Karl Render, am Donnerstag dem Onlineportal kirche-und-leben.de aus Münster mitgeteilt.

Priestern, die nach ihrem Ausscheiden nicht direkt einer Erwerbstätigkeit nachgehen, zahlt das Bistum laut Render drei Monate lang jeweils maximal 2.500 Euro als sogenanntes Übergangsgeld. Da sie in einer Art Beamtenverhältnis tätig und damit nicht arbeitslosenversicherungspflichtig gewesen seien, hätten sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Verlust der Pensionsansprüche

Überdies verlieren entpflichtete Priester nach Angaben Renders ihre Ansprüche auf die Pension. Sie würden aber in der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem vorgeschriebenen Arbeitgeberanteil nachversichert.

Inhalt fehlt.