Bistum Münster will keine Extremisten in Pfarreiräten

Neue Satzung der Pfarreiräte

Das Bistum Münster plant, Ehrenamtliche, die extremistische Ansichten oder Positionen der AfD vertreten, aus den Pfarreiräten auszuschließen. Dieser Schritt folgt der Linie der Deutschen Bischofskonferenz.

Teilnehmer einer Demonstration gegen Rechtsextremismus stehen auf dem Kirchplatz in Jena und halten u.a. Schilder gegen die AfD hoch. Mit der Demonstration wollen die Teilnehmer ein Zeichen des Widerstands gegen rechtsextreme Umtriebe setzen. / © Bodo Schackow (dpa)
Teilnehmer einer Demonstration gegen Rechtsextremismus stehen auf dem Kirchplatz in Jena und halten u.a. Schilder gegen die AfD hoch. Mit der Demonstration wollen die Teilnehmer ein Zeichen des Widerstands gegen rechtsextreme Umtriebe setzen. / © Bodo Schackow ( dpa )

Ehrenamtliche, die extremistische oder AfD-Positionen vertreten, sollen in den Pfarreiräten des Bistums Münster künftig nicht mitwirken dürfen. Daher werde die Satzung der Pfarreiräte entsprechend überarbeitet, sagte die Geschäftsführerin des Diözesanrats, Lisa Rotert, dem Münsterschen Onlineportal "kirche-und-leben.de" (Samstag). Allerdings könne dies noch bis zur nächsten Pfarreiratswahl im Jahr 2025 dauern. Danach werde man auch auf Satzungen anderer Gremien schauen. Rotert war für die Durchführung der jüngsten Pfarreiratswahl im Jahr 2021 verantwortlich.

Neue Gremienstruktur

Wegen der Umstrukturierung im Bistum Münster und der Einrichtung Pastoraler Räume dort stehe ohnehin eine Überarbeitung der Pfarreirats-Satzung an, erläuterte Rotert. In der bereits vorliegenden Empfehlung einer Themengruppe zur künftigen Gremienstruktur fehlten allerdings Aussagen zu extremistischen Haltungen, berichtete kirche-und-leben.de. Ihre Arbeit sei aber auch abgeschlossen gewesen, bevor die Bischöfe ihre Erklärung zur AfD vorgelegt hätten.

Die Deutsche Bischofskonferenz hatte bei ihrem Frühjahrstreffen in Augsburg die AfD als eine für Christen nicht wählbare Partei bezeichnet. "Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar", lautet der Titel einer einstimmig beschlossenen Erklärung. Der Kirchenrechtler Thomas Schüller aus Münster hatte daraufhin rechtssichere Regeln für Ehrenamtliche in kirchlichen Gremien gefordert. Dem Bistum Münster warf er Untätigkeit vor, da es bisher nicht auf die Erklärung der Bischofskonferenz vom Februar reagiert habe. 

Quelle:
KNA