Das für die Wahl maßgebliche und nur aus Priestern bestehende Domkapitel wolle "die Beteiligung von Laien an der Bestellung des Diözesanbischofs von Münster stärken, soweit es die kirchenrechtlichen Bestimmungen und das sogenannte Preußenkonkordat, das die Wahl regelt, zulassen", betonten die Domkapitulare Antonius Hamers und Stefan Sühling am Freitag bei der Sitzung des Diözesanrats.
Dieses oberste synodale Gremium des Bistums solle künftig 16 Mitglieder benennen, die dann gemeinsam mit den 16 stimmberechtigten Mitgliedern des Domkapitels über den neuen Bischof beraten. Zuvor solle es - wie bisher schon - in einem ersten Schritt eine Befragung der Mitglieder der Gremien geben.
Die Mitglieder aus Diözesanrat, Kirchensteuerrat sowie aus den Räten der pastoralen Berufsgruppen würden eingeladen, Menschen zu nennen, die sie sich als künftigen Bischof von Münster vorstellen können.
Namensvorschläge für Apostolischen Nuntius
Bei den Beratungen in der Gruppe der 32 solle dann, so Hamers und Sühling, zunächst über das notwendige Profil gesprochen werden und dann erst über konkrete Namensvorschläge.
Auf Grundlage dieser Beratungen wolle das Domkapitel dann die Liste zusammenstellen, die an den Apostolischen Nuntius, also den Botschafter des Papstes in Deutschland, gehe:
"Zwar dürfen wir die Laien an der Erstellung der Liste nicht unmittelbar beteiligen, aber wir würden das Verfahren nicht in dieser Form einführen, wenn uns die Einschätzungen der Laien nicht wichtig wären", sagten Hamers und Sühling.
Drei Namen zurück ans Domkapitel
Der Nuntius gibt im Anschluss Namensvorschläge nach Rom weiter, von wo letztlich eine Liste mit drei Namen zurück ans Domkapitel geht, das dann aus dieser Liste den Bischof von Münster wählt. Auch dieses Verfahren ist im Preußenkonkordat so festgelegt.
Im Vatikan gibt es große Vorbehalte gegen Vorhaben in mehreren deutschen Bistümern, Laien stärker an der Wahl von Bischöfen zu beteiligen.
Diese Forderung gehört zu den zentralen Ergebnissen des Reformprojekts Synodaler Weg zur Zukunft der katholischen Kirche in Deutschland.
Bisher nur Domkapitel berechtigt
Bisher ist in den meisten Bistümern alleine das Domkapitel zur Wahl berechtigt.
Einen Antrag aus dem Erzbistum Paderborn, das Wahlrecht auf eine begrenzte Zahl weiterer Personen auszuweiten, hatte die Botschaft des Papstes in Berlin abgewiesen.