In der katholischen Kirche ist die Bischofsweihe die höchste Stufe des Weihesakraments, das sich in Diakonen-, Priester- und eben Bischofsweihe gliedert. Das Bischofsamt ist ein hohes Leitungsamt. In der Regel steht der Bischof einem Bistum vor.
Die sogenannten Weihbischöfe sind dem Bischof vor allem zur seelsorglichen Leitung eines Bistums zur Seite gestellt und handeln in dessen Auftrag. Sie sind Bischöfe im vollen theologischen Sinn.
Das Wort Bischof ist abgeleitet von dem altgriechischen Begriff "episkopos" (Statthalter, Aufseher, Hüter).
Die Bischofsweihe verleiht nach katholischem Verständnis die Vollmacht, das Wort Gottes verbindlich zu lehren und gegen Verfälschungen des Glaubens vorzugehen. Der Bischof an der Spitze eines Bistums leitet es juristisch und repräsentiert es. Er ist für die Spendung der Sakramente, vor allem Priesterweihe und Firmung, verantwortlich, und er beauftragt Priester und Diakone.
Gemäß katholischer Auffassung setzt sich in den Bischöfen der den Aposteln von Jesus erteilte und mit Vollmacht ausgestattete Sendungsauftrag kontinuierlich fort. Durch ihre Weihe sind die Bischöfe eingebunden in das vom Papst als Bischof von Rom angeführte Kollegium der Bischöfe als das Nachfolge-Gremium des Apostelkollegiums.
Diese Apostolische Sukzession (apostolische Nachfolge) findet Ausdruck darin, dass ein Geistlicher nur durch einen Bischof zum Bischof geweiht werden kann, der seinerseits durch einen Bischof geweiht wurde. Katholische Bischöfe werden durch den Papst ernannt.
In Deutschland haben aufgrund von Staatskirchenverträgen die Domkapitel der meisten der 27 Bistümer ein Recht zur Wahl aus einer ihnen von Rom zugeleiteten Dreierliste. (kna/Stand 27.08.2017)