"Wir versichern, dass wir keine arbeits- beziehungsweise disziplinarrechtlichen Maßnahmen aufgrund der persönlichen Lebensführung hinsichtlich Partnerschaften, der sexuellen Orientierung oder der geschlechtlichen Identität einer Mitarbeiter*in - auch in den verkündigungsnahen Tätigkeiten - ergreifen", heißt es in einer am Montag bekannt gewordenen Selbstverpflichtung. Unterschrieben ist das Dokument von Generalvikar Ulrich sowie Diözesan-Caritasdirektor Johannes Buß.
Zuletzt mehrten sich die Stimmen, die für eine Liberalisierung des kirchlichen Arbeitsrechts warben. Auch beim katholischen Reformvorhaben Synodaler Weg war das Arbeitsrecht Thema und der Ruf nach Veränderungen laut. Bis es soweit ist, gilt im Bistum Osnabrück und bei der Caritas die Selbstverpflichtung, wie es hieß. Auch für homosexuelle Geistliche werde es "keine kirchen- beziehungsweise disziplinarrechtlichen Maßnahmen" geben.
Loyalitätspflicht einfordern
Laut geltendem Recht darf die Kirche von ihren Mitarbeitenden eine Loyalitätspflicht einfordern. Demnach dürfen sie in der persönlichen Lebensführung sowie im dienstlichen Verhalten die Glaubwürdigkeit der Kirche nicht "gefährden".
Das kann unter Umständen auf Menschen zutreffen, die zum Beispiel in homosexuellen Partnerschaften leben, da gleichgeschlechtliche Handlungen laut katholischer Lehre "in sich nicht in Ordnung" sind.
Eine Kündigung riskieren vor allem Mitarbeitende in Leitungspositionen oder im sogenannten verkündigungsnahen Dienst, also etwa Religionslehrer. Diese Vorschriften sollen nun geändert werden.
Eine Debatte um das kirchliche Arbeitsrecht hatte im Januar die Initiative #OutInChurch ausgelöst, bei der sich 125 Kirchenmitarbeitende öffentlich als queer zu erkennen gaben. Das englische Wort "queer" ist ein Sammelbegriff für sexuelle Minderheiten, unter denen Homosexuelle die größte Gruppe darstellen.