Queer-Beauftragter will Reform des kirchlichen Arbeitsrechts

Der Ball liegt bei den Kirchen

Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, hat sich für eine Reform des kirchlichen Arbeitsrechts ausgesprochen. "Denn niemand sollte Angst um seinen Job haben, weil er liebt, wie er liebt", betonte der Grünen-Politiker.

Seelsorger im Gespräch / © Corinne Simon (KNA)
Seelsorger im Gespräch / © Corinne Simon ( KNA )

"Weil unsere Verfassung das Selbstorganisationsrecht der Kirchen schützt, liegt der Ball jetzt vor allem bei den Kirchen selbst", sagte Lehmann der "Welt" (Online-Ausgabe Freitag).

Initiative #OutInChurch hat Debatte befeuert

Zuletzt hatte die Initiative #OutInChurch die Debatte um das kirchliche Arbeitsrecht befeuert. Im Rahmen der Kampagne hatten 125 Menschen öffentlich über ihre sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität gesprochen. Manchen von ihnen könnte eine Kündigung drohen. Die Grundordnung des katholischen Dienstes regelt, welche Loyalitätspflichten die Kirche von ihnen einfordern kann - so müssen etwa die Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre anerkannt und beachtet werden.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Initiative #OutInChurch in der ARD-Dokumentation Wie Gott uns schuf / © EyeOpeningMedia/rbb (dpa)
Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Initiative #OutInChurch in der ARD-Dokumentation Wie Gott uns schuf / © EyeOpeningMedia/rbb ( dpa )

Auch die Rechtsprechung der vergangenen Jahre weist in Richtung einer Reform. Die kirchlichen Regelungen gerieten zuletzt mehrfach vor dem Hintergrund der Antidiskriminierungsrichtlinie der Europäischen Union (EU) in Konflikt mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Gerichtshofs für Menschenrechte (IGMR). Im Koalitionsvertrag halten die Regierungsparteien fest, mit den Kirchen über eine Angleichung ihres Arbeitsrechts an die staatlichen Regeln ins Gespräch kommen zu wollen. Die verkündigungsnahen Berufe will die Ampel jedoch davon ausnehmen.

Bessere Schutzkonzepte für junge Menschen

Lehmann forderte zudem bessere Schutzkonzepte für junge Menschen, die wegen ihrer sexuellen Orientierung aus ihren Familien fliehen müssten. Auch sollten Verschärfungen im Strafrecht geprüft werden, die "homofeindlich motivierte Hasskriminalität besser erfassen und ahnden".

 © Christoph Soeder (dpa)
© Christoph Soeder ( dpa )

Darüber hinaus müsse sich die Bundesregierung an die Seite derer stellen, die im Ausland diskriminiert oder verfolgt würden. Diese Menschenrechtsverletzungen müssten benannt werden.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Margot Friedländer, Holocaust-Überlebende, bei Gedenkveranstaltung zum 9. November / © Wolfgang Kumm (dpa)
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Margot Friedländer, Holocaust-Überlebende, bei Gedenkveranstaltung zum 9. November / © Wolfgang Kumm ( dpa )

Zudem solle der Bundestag eine seiner jährlichen Gedenkstunden am Holocaust-Gedenktag (27. Januar) den Menschen widmen, die im Nationalsozialismus aufgrund ihrer Homosexualität verfolgt wurden, erklärte der Grünen-Politiker. "Es ist überfällig, dass im Bundestag explizit auch der homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus gedacht wird und betroffene Menschen für diese Gruppe im Plenum sprechen dürfen."

Kirchliches Arbeitsrecht

Die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die weit über eine Million Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchen und ihrer
Wohlfahrtsverbände unterscheiden sich erheblich von den für andere Arbeitnehmer geltenden Bestimmungen. Grundlage dafür ist das Grundgesetz, das den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ein weitgehendes Selbstverwaltungs- und Selbstbestimmungsrecht einräumt.

Kirchliches Arbeitsrecht / © Elisabeth Schomaker (KNA)
Kirchliches Arbeitsrecht / © Elisabeth Schomaker ( KNA )

 

Quelle:
KNA