Diese orientiert sich an der für kirchliche Einrichtungen verbindlichen Verordnung, die die Bundesregierung Anfang September zur Sicherung der Energieversorgung in Kraft gesetzt hat, wie das Bistum am Freitag mitteilte. Dementsprechend sollten alle Büro- und Konferenzräume des Bistums und der Kirchengemeinden auf maximal 19 Grad geheizt werden.
Ausnahmen gebe es aus gesundheitlichen Gründen etwa für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Maximal zwei Kirchen für Gottesdienste beheizen
"Energetisch mangelhafte Büros und Konferenzräume innerhalb der Verwaltung werden während der Heizperiode nach Möglichkeit geschlossen", erklärte das Bistum. Dank des mobilen Arbeitens könnten Mitarbeitende in andere Büros untergebracht werden.

Pro Pfarreiengemeinschaft oder fusionierter Pfarrei dürften im kommenden Winter maximal zwei Kirchen für Gottesdienste beheizt werden - die Temperatur von elf Grad solle dabei nicht überschritten werden. Zudem seien Maßnahmen zur Vermeidung von Frost-, Schimmel- und Feuchtigkeitsschäden geplant.