Die betroffene Person habe sich beim Bistum gemeldet und wolle sich anwaltlich beraten lassen, teilte die Diözese am Donnerstagabend mit. Für den beschuldigten Geistlichen habe sich inzwischen ein Rechtsanwalt beim Bistum gemeldet.
Die Strafanzeige gegen den Geistlichen hatte kürzlich ein früher unter ihm arbeitender Mitbruder gestellt. Über den Inhalt machen das Bistum und die Staatsanwaltschaft Münster unter Hinweis auf die laufenden Ermittlungen keine Angaben.
Die "Westfälischen Nachrichten" zitieren aus einem Brief des anzeigenden Pfarrers an die Leitungsgremien seiner jetzigen Gemeinde in Recklinghausen und der früheren in Steinfurt, in der er sich über sexuelle Übergriffe beklagt. Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit die Vorwürfe, wie ein Sprecher auf Anfrage mitteilte.
Über das Verhalten des leitenden Geistlichen, der derzeit auf eigenen Wunsch und unabhängig von der Strafanzeige beurlaubt ist, hatte sich der Priester nach Angaben des Bistums Ende 2018 bei der Diözese beschwert. Er wirft ihr vor, darauf nicht reagiert zu haben. Demgegenüber betont das Bistum, es habe den Betroffenen mehrfach zur Strafanzeige ermutigt, die dann aber erst vor Kurzem erstattet worden sei.
Bistum weist Kritik zurück
Unterdessen wies der Interventionsbeauftragte des Bistums, Peter Frings, Kritik zurück, die Diözese habe in dem Fall zu spät reagiert, den beschuldigten Geistlichen nicht rechtzeitig aus dem Dienst genommen und den Fall vertuscht. Das Bistum könne nur handeln, wenn sich Vorwürfe unstreitig darstellen und nicht Aussage gegen Aussage stehe, sagte Frings dem Online-Portal kirche-und-leben.de (Freitag).
Auch ein Beschuldigter habe staatlich garantierte Rechte und könne sich wieder einklagen. Deshalb lege das Bistum wert darauf, dass Anzeige erstattet wird, damit der Sachverhalt von staatlicher und damit unabhängiger Seite geklärt werden könne.
Die Diözese unterstützt laut Frings - auch finanziell - Betroffene bei dem Weg zur Anzeigeerstattung. Sie wolle aber auch deshalb nicht selbst Anzeige erstatten, weil sie dies dann unter Umständen gegen deren Willen täte. In der Vergangenheit hätten Betroffene sich dagegen verwahrt, wenn das Bistum ohne oder sogar gegen ihren Willen solche Schritte unternimmt.