Bistum weist Vorwürfe von Verschwiegenheitsklausel zurück

Kein Schweigegebot in Trier

Das Bistum Trier wendet sich gegen den Eindruck, von Betroffenen sexuellen Missbrauchs eine Verschwiegenheitsklausel einfordern zu wollen. Das Formular, das über einen mutmaßlichen Fall von Missbrauch erstellt wird, wurde geändert.

Trierer Dom / © monticello (shutterstock)

Das teilte das Bistum am Mittwoch mit. Über solche Gespräche werden Protokolle erstellt, die alle Beteiligten prüfen und unterschreiben sollen. Ein Textabschnitt dieses Formulars habe "als Aufforderung oder gar Verpflichtung zum Schweigen missverstanden" werden können. Bischof Stephan Ackermann und die Verantwortlichen bedauerten das.

Schutz der Persönlichkeitsrechte

Der Sinn des Abschnitts seien vielmehr der Schutz der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten und erwähnten Personen sowie die Verfahrenssicherheit gewesen. "Nicht gemeint war damit, dass die betroffene Person über ihre Erfahrungen und das, was ihm oder ihr widerfahren ist, nicht sprechen darf", so das Bistum.

Das ist in der neuen Fassung ausdrücklich beschrieben: "Zur Wahrung von Persönlichkeitsrechten darf dieses Protokoll weder ganz noch in Auszügen medial veröffentlicht oder anderweitig öffentlich zugänglich gemacht werden. Für die betroffene Person ergibt sich daraus kein Schweigegebot hinsichtlich ihrer Erfahrungen und Erlebnisse." Anlass für die Änderung sind öffentliche Vorwürfe von Betroffenen.

Bistum Trier

Liebfrauenkirche und Trierer Dom / © Julia Steinbrecht (KNA)
Liebfrauenkirche und Trierer Dom / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Das Bistum Trier ist das älteste in Deutschland. Es erstreckt sich über eine Fläche von 12.870 Quadratkilometern. Im Bistum Trier, das Grenzen zu Frankreich, Luxemburg und Belgien hat, leben etwa 2,5 Millionen Menschen. Als erster Bischof von Trier gilt der heilige Eucharius im dritten Jahrhundert. Das spätere Erzbistum, dessen Oberhirten seit 1198 auch Kurfürsten waren, war eines der wichtigsten im alten Reich. 

Quelle:
KNA