Blick auf das Zahlungsmodell der Kirche für Missbrauchsopfer

"Betroffenenfreundlich und sinnvoll"

Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen hat das Modell der Zahlungen an Betroffene von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche verteidigt. Vergleichbare Verfahren an Sozialgerichten dauerten meist viel länger.

Symbolbild Geld und Kirche / © Julia Steinbrecht (KNA)
Symbolbild Geld und Kirche / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Der stellvertretende Vorsitzende Ernst Hauck schreibt in der "Herder Korrespondenz" (Oktober), das Verfahren sei "betroffenenfreundlich, sinnvoll und wertungskonsistent".

Symbolbild Kirche und Geld / © Harald Oppitz (KNA)
Symbolbild Kirche und Geld / © Harald Oppitz ( KNA )

Laut Hauck wurde ein Hauptkritikpunkt an der Arbeit der UKA, nämlich lange Wartezeiten für Betroffene, ausgeräumt, und die Verfahren seit Herbst 2021 wurden deutlich beschleunigt. So liege die durchschnittliche Wartezeit vom Eingang des Antrags bis zur Entscheidung inzwischen bei unter sechs Monaten.

Anfangs hätten Betroffene im Durchschnitt mehr als zwölf Monate warten müssen.

Kommission von der DBK eingerichtet worden

Vergleichbare Verfahren an Sozialgerichten dauerten in der Regel deutlich länger, so Hauck, ehemals Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht. Zu Verzögerungen komme es nur bei wenigen Anträgen, etwa wenn Unterlagen fehlten oder Teile des Sachverhalts unklar seien.

Die Kommission war zum 1. Januar 2021 von den katholischen deutschen Bischöfen in Bonn eingerichtet worden. Inzwischen umfasst sie elf Mitglieder, die darüber entscheiden, wie viel Geld Missbrauchsopfer in der katholischen Kirche in Anerkennung des ihnen zugefügten Leids erhalten.

Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA)

Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen, kurz UKA, hat die Aufgabe, darüber zu entscheiden, wie viel Geld Missbrauchsopfer in der katholischen Kirche in Anerkennung des ihnen zugefügten Leids erhalten. Dazu nimmt sie Anträge der Betroffenen über die jeweiligen Ansprechpersonen der Bistümer oder Ordensgemeinschaften entgegen, legt eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an.

Symbolbild Geld und Kirche / © Grzegorz Zdziarski (shutterstock)
Symbolbild Geld und Kirche / © Grzegorz Zdziarski ( shutterstock )
Quelle:
KNA