Brandenburger Landtag gegen Diamanten aus Totenasche

Schmuck aus Asche von Toten?

Der Brandenburger Landtag hat sich für ein weiteres Verbot der Entnahme von Totenasche zur Herstellung von Gedenkdiamanten ausgesprochen. Abgeordnete warnten davor, den toten menschlichen Körper zu einer Sache zu machen. 

 (DR)

In einer Abstimmung ohne Fraktionszwang stimmten 40 Abgeordnete von CDU, AfD, Grünen und SPD für diesen Antrag. Von den Linken votierte einzig der Abgeordnete Carsten Preuß dafür. 31 Abgeordnete waren gegen den Antrag, vier enthielten sich. Die abschließende Lesung des Brandenburger Bestattungsgesetzes ist für Freitag geplant.

Mehrheitlich sprach sich der Landtag zudem für einen Änderungsantrag aus, der eine Bestattungspflicht von Fehl- und Totgeburten ab einem Gewicht von 500 Gramm vorschreibt. Ein Entwurf der Landesregierung sah dagegen vor, dass diese Bestattungspflicht erst ab 1.000 Gramm bestehen soll. Überraschend stimmten die Landesparlamentarier für einen vom Innenausschuss abgelehnten Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, wonach Grabsteine künftig nicht aus Kinderarbeit stammen dürfen.

In der Debatte warnten mehrere Abgeordnete davor, den toten menschlichen Körper zu einer Sache zu machen. "Wenn er nicht mehr davor geschützt ist, dass kleine Teile von ihm verwendet werden, dann gibt es keinen Grund mehr zu sagen, dass nicht auch große Teile von ihm verwendet werden", erklärte der Abgeordnete Sören Kosanke (SPD). "Damit wird der Körper zum Gegenstand: Er kann verkauft, vererbt, gestohlen und verloren werden."

Bestattungspflicht für Fehlgeburten erst ab 500 Gramm

Keine Mehrheit fand ein Antrag, der mehrheitlich von CDU- und AfD-Parlamentariern unterstützt wurde, und sich für eine Bestattung aller Fehl- und Totgeburten unabhängig von ihrem Gewicht einsetzte. Dafür werbend hatte der CDU-Abgeordnete Raik Nowka gesagt, dass es ein Widerspruch sei, einerseits von Sternenkindern zu sprechen und andererseits, wie im Gesetzesentwurf der Landesregierung, von einer "hygienisch einwandfreien Beseitigung" von Totgeburten.

Die Abgeordneten entschieden sich stattdessen für einen Entwurf, der unter Federführung der Grünen-Abgeordneten Marie Luise von Halem entstand, und der eine Bestattungspflicht ab 500 Gramm vorsieht. Von Halem hatte zuvor gesagt, dass es ein Widerspruch sei, wenn Totgeburten ab 500 Gramm im Personenstandsregister vermerkt würden und dort sogar einen Namen erhalten könnten, sie aber nicht bestattet werden müssten.

Von Kinderhand hergestellte Grabsteine verboten

Überraschend angenommen wurde der von Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Änderungsantrag, wonach Grabsteine, die durch Kinderarbeit hergestellt wurden, verboten werden. Diesen Antrag hatte der Innenausschuss des Landtags zuvor mehrheitlich abgelehnt. In der Abstimmung stimmten neben Grünen und CDU auch acht Abgeordnete der Linken sowie die SPD-Abgeordneten Günter Baaske und Helmut Barthel sowie die Fraktionslosen Stefan Hein und Christoph Schulze dafür.

Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) bezeichnete den Antrag als verfassungswidrig, weil er den Kommunen vorschreibe, ihre Friedhofssatzungen zu ändern.

Endabstimmung über Bestattungsgesetz erst im September

Die ursprünglich für diesen Freitag geplante dritte Lesung und Verabschiedung des Brandenburger Bestattungsgesetzes hat der Landtag derweil auf September verschoben.

Grund dafür ist nach Angaben aus der SPD-Fraktion, dass vor Verankerung eines Verbots von Grabsteinen aus Kinderarbeit eine weitere Anhörung der kommunalen Spitzenverbände erforderlich sei, da der Landtag in diesem Punkt in das Recht der Kommunen eingreifen würde, Friedhofssatzungen zu erlassen.


Brandenburger Landtag berät zum umstrittenen neuen Bestattungsgesetz / © Nestor Bachmann (dpa)
Brandenburger Landtag berät zum umstrittenen neuen Bestattungsgesetz / © Nestor Bachmann ( (Link ist extern)dpa )