Bund und Länder wollen neue Corona-Regeln beschließen

Testpflicht auch für Gottesdienste?

Wegen steigender Inzidenzen in Deutschland kommen heute Bund- und Länder-Chefs zusammen, um neue Regeln für den Corona-Herbst festzulegen. Dies betrifft wohl auch den Zugang zu Gottesdiensten.

Corona-Test / © Hendrik Schmidt (dpa)
Corona-Test / © Hendrik Schmidt ( dpa )

Ungeimpfte müssen möglicherweise künftig beim Besuch von Gottesdiensten oder anderen religiösen Zusammenkünften in Innenräumen negative Corona-Tests vorlegen. Das geht aus der Vorlage für die Videoschalte zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Regierungschefs der Länder hervor, die der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt. Sie wollen sich ab Mittag über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie abstimmen.

Antigen- oder PCR-Test im Gespräch

Um einen weiteren Anstieg der Infektionszahlen zu vermeiden, müssen demnach alle Personen ab sechs Jahren, die weder vollständig geimpft oder genesen sind, einen negativen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorlegen.

Diese Maßnahme würde für Ungeimpfte ein Verschärfung bisheriger Vorschriften bedeuten. Bislang reichte selbst bei hohen Inzidenzraten die Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen, wie das Tragen eines Mund-Nasenschutzes.

Die weiteren Ideen der Beschlussvorlage im Überblick

IMPFEN: Nach monatelangem Ärger um zu knappen Impfstoff und zu wenige Impftermine ist inzwischen beides reichlich da - wie vom Bund für den Sommer zugesagt. Nun gilt es, auch zum Schutz vor der ansteckenderen Delta-Virusvariante möglichst schnell möglichst viele noch zögernde Bürger für Impfungen zu gewinnen. "Jede Impfung zählt!", appellierte schon Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Vollständig geimpft sind bundesweit rund 45,6 Millionen Menschen - knapp 55 Prozent aller Einwohner. Manche Bundesländer haben aber besonderen Nachholbedarf.

TESTEN: Schon vorab auf breite Zustimmung trafen Vorschläge, das Angebot kostenloser Schnelltests für alle im Herbst auslaufen zu lassen - durchaus auch als Extra-Anstoß für mehr Impfungen, die ja gratis sind. Das Bundesgesundheitsministerium hatte den Schritt für Mitte Oktober vorgeschlagen - der genaue Termin war vorerst noch offen. Gratis dürften Schnelltests dann nur noch für Menschen sein, die nicht geimpft werden können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt wie für Schwangere oder Unter-18-Jährige.

SCHUTZMAßNAHMEN: Keine großen Diskussionen zeichneten sich dazu ab, den Basis-Schutz mit Abstand, Hygiene und Maskenpflicht in bestimmten Bereichen bestehen zu lassen: in Bussen und Bahnen oder Geschäften. Neu geregelt werden könnten einheitliche Vorgaben, die "3G-Regel" für den Zugang zu bestimmten Einrichtungen zu verankern: also, dass nur hinein oder teilnehmen kann, wer geimpft, genesen oder frisch negativ getestet ist. Im Gespräch war dies unter anderem für Kliniken und Pflegeheime, Sport und Veranstaltungen drinnen, Innengastronomie, körpernahe Dienstleistungen wie Friseure und Beherbergungen. Strittig war zuletzt, ob für manches auch "2G" gelten solle: Zutritt nur für Geimpfte und Genesene, was private Anbieter ohnehin machen können.

DER CORONA-RAHMEN: Es zeichnete sich ab, dass auch eine wichtige rechtliche Basis wohl bestehen bleiben soll. Einstimmig sprachen sich die Gesundheitsminister der Länder noch am Montag dafür aus, dass der Bundestag die vorerst bis 11. September festgestellte "epidemische Lage von nationaler Tragweite" erneut verlängert. Das Parlament hatte dies zuletzt am 11. Juni bestätigt - ohne erneutes Votum würde die Sonderlage nach drei Monaten auslaufen. Sie gibt dem Bund das Recht, direkt Verordnungen etwa zu Tests und Impfungen zu erlassen. Auch Maßnahmen wie Maskenpflicht oder Kontaktbeschränkungen, die die Länder festlegen können, beziehen sich laut Infektionsschutzgesetz auf die Feststellung dieser "epidemischen Lage".


Bundeskanzlerin Angela Merkel / © Kay Nietfeld (dpa)
Bundeskanzlerin Angela Merkel / © Kay Nietfeld ( dpa )
Quelle:
dpa , DR , KNA