Eine von Deutschland aus per Videokonferenz vor einem ausländischen Standesamt geschlossene Ehe ist ungültig. Das stellte der Bundesgerichtshof am Mittwoch in einer Grundsatzentscheidung klar. Nach deutschem Recht stehe bei einer Eheschließung die gemeinsame Erklärung des Paares im Zentrum, daher sei der Ort der Abgabe dieser Eheschließungserklärung entscheidend, betonten die Karlsruher Richter.
Insofern sei eine Ehe auch dann ungültig, wenn ein ausländisches Standesamt die Videokonferenz-Eheschließung anerkennt und eine Eheurkunde ausstellt, entschied der Bundesgerichtshof. Laut deutschem Recht muss die Ehe vor einem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit geschlossen werden. Nur wenn die Eheschließung persönlich im Ausland stattfindet, kann das dortige Eherecht zur Anwendung kommen.
US-Eheurkunde reicht nicht aus
Im konkreten Fall hatte ein Paar in Deutschland per Video-Telefonat mit einem Standesamt im US-Bundesstaat Utah heiraten wollen. Der dortige Standesbeamte stellte auch eine US-Eheurkunde aus. Das deutsche Standesamt am Wohnort des Paares hatte dann allerdings Zweifel, ob diese Ehe gültig ist. Auch der Wunsch des Paares, dann eben am deutschen Standesamt zu heiraten, wurde abgelehnt, weil nicht klar war, ob das Paar eventuell doch schon rechtsgültig verheiratet ist.
Ein Amtsgericht entschied, die Online-Eheschließung sei ungültig. Die Standesamtaufsicht ließ den Fall dann erneut prüfen, woraufhin der Bundesgerichtshof jetzt höchstrichterlich entschied, dass die Online-Ehe ungültig ist. Damit ist der Weg des Paares für eine Heirat auf dem deutschen Standesamt frei.