Bundesjustizminister Maas über Kinderehen und Hasskriminalität

"Ehen unter 18 Jahren sollten im Grundsatz tabu sein"

Uneinigkeit in der Koalition beim Thema ausländischer "Kinderehen": Nun äußerte sich Bundesjustizminister Heiko Maas dazu im Interview. Dabei regt er eine grundsätzliche Regelung an, die im Einzelfall einer Ausnahme bedarf.

Bundesjustizminister Heiko Maas / © Bernd von Jutrczenka (dpa)
Bundesjustizminister Heiko Maas / © Bernd von Jutrczenka ( dpa )

KNA: Die Koalition streitet über den Umgang mit Ehen Minderjähriger, die im Ausland geschlossen wurden. Die Union will Ehen unter 18 Jahren verbieten. Sie sind für mehr Flexibilität und einen Ermessungsspielraum bei Ehen zwischen 16 und 18 Jahren.

Heiko Maas (Bundesjustizminister/SPD): Maßstab sollte immer das Wohl der betroffenen Frauen sein. Wir müssen alles tun, um junge Mädchen so wirksam wie möglich zu schützen. Deswegen ist ganz klar: Ehen unter 18 sollten im Grundsatz tabu sein. In ganz besonderen Ausnahmefällen - etwa wenn es bereits Kinder aus der Ehe gibt oder die Ehefrau schwanger ist - kann es unter Umständen sinnvoll sein, zwischen 16 und 18 geschlossene Ehen anzuerkennen, damit die betroffene Frau nicht komplett rechts- und schutzlos ist. Eine solche Anerkennung sollte aber nicht der Regelfall sein. Falls es nicht zur Anerkennung kommt, sollen solche Ehen aufgehoben werden. Das käme einer Scheidung gleich, auch bezüglich der Unterhaltsansprüche. Wir werden den Entwurf noch in diesem Monat vorlegen, damit das Kabinett ihn zügig beschließen kann.

KNA: Menschenrechtler argumentieren, dass eine Ehe bei der Flucht auch Schutz vor Missbrauch bieten kann und plädieren dafür, auch bei Ehen unter 16 Jahren auf den Einzelfall zu schauen. Wie stehen Sie dazu?

Maas: Da bin ich anderer Meinung. Ehen, bei denen ein Partner unter 16 Jahren ist, sollen ausnahmslos unzulässig sein. Wir wollen mit der Gesetzesänderung auf keinen Fall Anreize schaffen, dass solche Ehen geschlossen werden. Wir müssen alles tun, um minderjährige Mädchen vor Zwangsehen zu schützen.

KNA: Seit 2009 ist in Deutschland keine standesamtliche Eheschließung vor einer kirchlichen Trauung nötig. Nun soll das "Voraustrauungsverbot" angesichts religiöser Ehen mit Minderjährigen wieder einführt werden. Wie stehen Sie dazu?

Maas: Die Regierungsfraktionen haben sich verständigt, dieses Verbot wieder einzuführen. Ich denke, dass Thomas de Maiziere als zuständiger Minister noch in diesem Jahr einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen wird, gerade auch mit Blick auf islamische Ehen mit Minderjährigen.

KNA: In Deutschland verändern sich die Familienformen. Ein von ihnen eingesetzter Arbeitskreis Abstammung soll bis 2017 untersuchen, ob die Rechtslage noch zeitgemäß ist. Wo sehen Sie Klärungsbedarf?

Maas: Das geltende Recht ist bei der Frage der Bedeutung biologischer und sozialer beziehungsweise rechtlicher Elternschaft von den gesellschaftlichen Entwicklungen überholt worden. Der Arbeitskreis, an dem auch das Innen-, Gesundheits- und Familienministerium teilnehmen, soll erörtern, wo Reformen sinnvoll sind. Dieser Kreis ist aber nicht so ausgelegt, dass er noch in dieser Legislaturperiode Gesetzentwürfe hervorbringen soll. Änderungen in so sensiblen und vielschichtigen Rechtsbereichen brauchen mehr Zeit.

KNA: Aus dem Gesundheitsministerium liegt nun aber ein Referentenentwurf zum Samenspenderregister vor, der auch auf die Frage der Elternschaft eingeht. Spender sollen demnach keine rechtliche Verpflichtung gegenüber dem Kind haben. Für die Bundesärztekammer ist das eine Frage des Abstammungsrechts.

Maas: Das ist ein anderes und abgegrenztes Thema. Beim Arbeitskreis geht es nicht um die Zulässigkeit von Fortpflanzungstechniken oder Fragen der Konsequenzen daraus, es sei denn, sie sind abstammungsrechtlicher Natur. Wenn man Samenspenden als solche anerkennt, sollte man aber auch die Rechte und Pflichten des Spenders regeln und ihn, der einen Beitrag zum Kinderwunsch anderer leistet, vor Unterhaltsverpflichtungen bewahren. Sonst dürfte es auch deutlich schwerer werden, Samenspender zu finden.

KNA: Es gibt auch private Samenspenden. Sollte man das auch regeln?

Maas: Damit soll sich zunächst der Arbeitskreis Abstammung auseinandersetzen, weil sich hier schwierige zusätzliche Fragen stellen. Aktuell ist meines Erachtens die Regelung in dem Entwurf des Gesundheitsministeriums zunächst ausreichend. Ansonsten hätte man viele andere Punkte in einen Entwurf einbeziehen müssen.

KNA: Sie wollen stärker gegen Hassbotschaften im Internet vorgehen - auch gesetzgeberisch. Dafür kooperieren Sie mit sozialen Netzwerken wie Facebook. Wie kann der Druck auf solche Konzerne erhöht werden, die bislang scheinbar wenig tun?

Maas: Bis März 2017 überprüfen wir die Löschquoten der sozialen Netzwerke. Bislang löschen die Betreiber der Plattformen strafbare Einträge deutlich zu wenig und zu langsam. Unternehmen, die mit ihren sozialen Netzwerken viel Geld verdienen, trifft eine gesellschaftliche Verantwortung: Sie sollten nicht zulassen, dass ihre Plattformen zur Verbreitung von strafbarem Hass, Rassismus, Antisemitismus oder islamistischen Terrorfantasien missbraucht werden. Deswegen: Wenn sich die Löschquoten nicht verbessern, werden wir gesetzliche Maßnahmen ergreifen müssen.

KNA: Haben Sie sich selbst schon bei Facebook um eine Löschung bemüht?

Maas: Nein, dann hätte ich auch sonst nichts mehr zu tun.

KNA: Im Netz werden Menschen gemobbt, beleidigt und sogar in den Suizid getrieben, im "Darknet" können Waffen und Drogen gekauft werden. Bekommt der Rechtsstaat das nicht in den Griff?

Maas: Wer im Netz Straftaten begeht, dem sei klar gesagt: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Strafbarer Haas muss wie alle anderen Delikte auch im Internet sehr konsequent und mit allen Mitteln des Rechtsstaats verfolgt werden. Der Kampf gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit darf aber nicht erst vor Gericht beginnen. Das ist auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wenn die schweigende Mehrheit die zunehmende Verbalradikalisierung schlimm findet, aber dennoch weiter schweigt, ist das nicht genug.

KNA: Sollten sich hier auch die Kirchen stärker engagieren?

Maas: Mir würde unter dem Stichwort "Nächstenliebe im Netz" vieles einfallen. Es geht an dieser Stelle ja um weit mehr als allein um juristische Fragen. Den Kampf gegen die Hetze im Netz sollten wir alle gemeinsam führen. Wir dürfen nicht zulassen, dass unsere Debatten durch den Hass einiger weniger besonders Lauter vergiftet wird. Die Kirchen haben bei einer solchen Wertediskussion ein gewichtiges Wort mitzureden.

KNA: Die Grünen wollen noch in diesem Monat ein religionspolitisches Papier verabschieden. Darin plädieren Sie auch für Reformen etwa beim katholischen Arbeitsrecht. Sie sind selbst Katholik, wie stehen Sie zu solchen Forderungen?

Maas: Die Kirchen täten gut daran, ihr Arbeitsrecht in der Praxis weiterzuentwickeln und kulturelle Veränderungen einfließen zu lassen. Sie sollten an vielen Stellen einen toleranteren Umgang mit ihren Arbeitnehmern pflegen, etwa bei der Frage der sexuellen Orientierung oder der Wiederheirat nach einer Scheidung. Wenn ich Gelegenheit habe, mit Bischöfen zu reden, spreche ich das auch an. Das ist mir als Katholik ein besonderes Anliegen. Ich war selbst Ministrant und bin in katholischen Jugendverbänden sozialisiert worden.

KNA: Die Kirchen in Deutschland haben den Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts, einige muslimische Verbände ebenfalls. Sollte dieser Status mittelfristig allen muslimischen Verbänden zugesprochen werden?

Maas: Die Möglichkeiten und Privilegien, die das Grundgesetz den Religionsgemeinschaften bietet, stehen nicht nur den christlichen Kirchen offen, die können grundsätzlich alle nutzen. Damit der Staat Verträge schließen kann, müssen sich die Muslime aber insgesamt noch besser mitgliedschaftlich organisieren.

Das Interview führten Anna Mertens und Birgit Wilke.


Quelle:
KNA