"Wenn eine Ausreiseerlaubnis vorliegt, steht es Bibi frei, ein Aufnahmeersuchen in Deutschland zu stellen", sagte der Regierungsbeauftragte für weltweite Religionsfreiheit, Markus Grübel (CDU), der Zeitung "Die Welt" am Mittwoch.
Asia Bibi war 2010 wegen Gotteslästerung zum Tod verurteilt worden und im Oktober überraschend vom Obersten Gerichtshof Pakistans freigesprochen worden. Noch habe das dortige Gericht nicht entschieden, ob das Urteil revidiert wird, so Grübel. Bis dahin könne Asia Bibi das Land nicht verlassen. Die Bundesregierung stehe aber "in regelmäßigem Kontakt mit der pakistanischen Regierung".
Gleichzeitig gelte es, "jede Eskalation zu vermeiden. Es brauche behutsames Vorgehen, "um Fanatikern keinen Grund zu liefern, erneut zu Demonstrationen aufzurufen und Druck auf die Regierung auszuüben". Nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs hatten pakistanische Islamisten mit gewaltsamen Protesten eine Vollstreckung der Todesstrafe verlangt. Die Regierung hatte zugesagt, Asia Bibi keine Ausreise zu genehmigen.