Darin heißt es, dass die Zentren zum Ziel hätten, "die Asylverfahren effizienter zu machen und gleichzeitig eine hochwertige Antragsbearbeitung mit Asylverfahrensberatung zu gewährleisten".
Hierfür sollten alle wichtigen Akteure der Entscheidung an einem Ort gebündelt werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), die Bundesagentur für Arbeit, Jugendämter, Justiz, Ausländerbehörden und andere arbeiteten in den Anker-Einrichtungen "Hand in Hand", so die Ankündigung der Bundesregierung. Die Bezeichnung "Ankerzentren" steht für die Begriffe Ankunft, Entscheidung und Rückführung.
Befristete Aufenthaltszeit
Aus den Zentren sollen den Angaben zufolge "grundsätzlich nur diejenigen auf die Kommunen verteilt werden, deren Schutzberechtigung festgestellt wurde". Alle anderen sollten zeitnah aus diesen Einrichtungen in ihre Heimatländer zurückgeführt werden, wenn sie nicht freiwillig zurückkehren. Die Aufenthaltszeit in den Einrichtungen solle in der Regel 18 Monate nicht überschreiten, bei Familien mit minderjährigen Kindern in der Regel sechs Monate.
Wie es in der Antwort weiter heißt, haben "einige Bundesländer (beispielsweise die Freistaaten Bayern und Sachsen)" bereits zugesagt, mit der Bundesregierung bestehende Einrichtungen weiterzuentwickeln. In Bayern sollen nach Angaben des Freistaats sieben Ankerzentren für Flüchtlinge am 1. August ihren Betrieb aufnehmen. Mit anderen Bundesländern befindet sich das Bundesinnenministerium laut Regierung noch in Gesprächen.