Danach sollen staatliche Funktionsträger verpflichtet werden, ihr Gesicht auch bei Tätigkeiten mit direktem Dienstbezug zu zeigen. Zudem können Personen künftig verpflichtet werden, ihr Gesicht zu enthüllen, um einen Abgleich mit dem Lichtbild im Ausweis zu ermöglichen, etwa bei Wahlen. Ausnahmen von der Neuregelung sollen nur zu gesundheitlichen oder dienstlichen Zwecken wie beispielsweise zum Infektionsschutz beziehungsweise zum Eigenschutz möglich sein.
Linke und Grüne: Gesetzentwurf überflüssig
Eine Aussprache im Parlament fand nicht statt. Die Reden wurden zu Protokoll gegeben. Linke und Grüne hatten den Gesetzentwurf als überflüssig und populistisch kritisiert.
Zur Umsetzung ergänzte das Parlament auch das Bundeswahlgesetz um ein entsprechendes Verschleierungsverbot für die Mitglieder der Wahlausschüsse und Wahlvorstände. Eine Änderung der Bundeswahlordnung sieht vor, dass Wähler vom Wahlvorstand zurückgewiesen werden können, wenn sie sich nicht ausweisen oder die Feststellung ihrer Identität durch den Wahlvorstand unmöglich machen. Ferner gilt die entsprechende Identifikationspflicht für die Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung.
Ist das Gesetz eine "reine Symbolpolitik"?
Nach den Worten von Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU) bedeutet Integration auch, "dass wir unsere Werte und die Grenzen unserer Toleranz gegenüber anderen Kulturen deutlich machen und vermitteln". Der beschlossene Entwurf sei hierzu ein wichtiger Beitrag. Ein vollständiges öffentliches Verbot der Vollverschleierung hatte er aber abgelehnt, da es mit der Verfassung nicht vereinbar sei.
Die SPD wandte sich ebenfalls gegen ein generelles Verbot wie etwa in Österreich. Bei staatlichen Stellen sei es aber klug zu verdeutlichen, dass Amtsträger Bürgern nicht vollverschleiert gegenübertreten dürften.
Die Linke kritisierte die Initiative hingegen als "reine Symbolpolitik". Vollverschleierte Soldaten, Wahlvorstände oder Beamte existierten faktisch nicht. Sie warf den Koalitionsfraktionen vor, Forderungen der AfD Folge zu leisten. Auch die Grünen bezeichneten die Regelung als überflüssig. Es gebe keinen Reglungsbedarf. Die Regelung sei Teil einer angstbesetzten Debatte und bedeute ein Anbiedern an Rechtspopulisten.