Bundestag für Tests an schwer Demenzkranken

Selbstbestimmung oder Verzweckung?

Der ethisch brisante Streit über die Forschung an Patienten, die den Tests nicht mehr bewusst zustimmen können, ist entschieden. Parlamentarier warnen und sehen Tür und Tor für einen Dammbruch geöffnet.

Autor/in:
Christoph Scholz
Medikamente, Arzneimittel, Tabletten, Pillen (dpa)
Medikamente, Arzneimittel, Tabletten, Pillen / ( dpa )

Forscher sollen künftig auch Arzneimitteltests an Menschen mit schwerer Demenz durchführen können, selbst wenn die Patienten selber keinen Nutzen davon haben. Der Bundestag muss die entsprechende Arzneimittelreform zwar noch am Freitag in Dritter Lesung verabschieden. Nach einer leidenschaftlichen Debatte votierten aber bereits am Mittwoch 330 Abgeordnete für die sogenannte "gruppennützige Forschung an nichteinwilligungsfähigen Patienten", 243 stimmten dagegen und 8 enthielten sich. Noch ist eine solche Forschung nur erlaubt, wenn Betroffene selbst einen direkt Nutzen davon haben.

Proteste von Kirchen

Das eher ungewöhnliche parlamentarische Verfahren und die Tatsache, dass die hochkarätige Aussprache im Unterschied zu sonstigen Ethikdebatten vor dünn besetzten Rängen stattfand, waren auch darauf zurückzuführen, dass das Gesundheitsministerium die brisante Änderung zunächst möglichst geräuschlos vollziehen wollte. Erst nach Protesten von Behindertenverbänden, Kirchen und von mehreren Abgeordneten entschieden sich die Fraktionen, Änderungsanträge aus der Mitte des Parlaments und eine Abstimmung ohne Fraktionszwang zuzulassen.

Die Abgeordneten Ulla Schmidt (SPD), Uwe Schummer (CDU) Kordula Schulz-Asche (Grüne) und Kathrin Vogler (Linke) traten in ihrem Antrag für die Beibehaltung des derzeit geltenden Schutzstandards ein. Sie wurden mit 321 zu 254 überstimmt - bei acht Enthaltungen.

Dabei verwies nicht nur Schmidt darauf, dass sich der Bundestag erst 2013 einstimmig gegen eine solche "fremdnützige" Forschung ausgesprochen hatte. Die Mehrheit der Parlamentarier entschied sich für den Antrag von SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach und dem CDU-Abgeordneten Georg Nüßlein, den auch Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) mittrug. Ein weiterer, sehr ähnlicher Antrag der SPD-Abgeordneten Hilde Mattheis und Sabine Dittmar fand geringe Zustimmung.

Warnung vor "Verzweckung" der Patienten

Damit können Personen künftig nach ärztlicher Aufklärung im Zustand der Einwilligungsfähigkeit in einer Verfügung ihre Bereitschaft zur späteren Teilnahme an Forschungsvorhaben erklären. Die Studien dürfen nur minimal belastend sein und müssen einer Ethikkommission und der zuständigen Oberbehörde vorgelegt werden. Ferner muss es um das Krankheitsbild des Patienten gehen und ein kommerzielles Interesse ausgeschlossen sein.

Gröhe sah diese Schutzstandards als hinreichend an und verteidigte die Verfügung als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts. Dies umfasse auch Aussagen in die Zukunft, wie bei der Patientenverfügung. Petra Sitte (Die Linke) warf den Gegnern der Reform sogar ein "paternalistisches Sendungsbewusstsein" vor und eine "Anmaßung" gegenüber allen, die auf Heilung hofften. Mattheis, die eine Pflichtberatung von Probanden abgelehnt, sah ebenfalls keinen "großen Unterschied" zu Patientenverfügung und Organspende. Dem widersprach Harald Terpe (Grüne). Eine Lebend-Organspende sei bei Nichtwilligungsfähigen verboten, und bei der Patientenverfügung gehe es um die Verhinderung eines Eingriffs, nicht um die Einwilligung.

Terpe warnte vor einer Verzweckung des Menschen; ebenso Schmidt, die zugleich Vorsitzende der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung ist. Nicht einwilligungsfähige Patienten seien besonders schützenswert und müssten jederzeit entscheiden können, ob sie aus der Studie aussteigen wollten. Das könne auch kein Betreuer für sie entscheiden. Wie andere Kritiker stellt die frühere Bundesgesundheitsministerin die Verfügung grundsätzlich infrage. Von einer informierten Zustimmung könne nicht die Rede sein, wenn ein künftiges Testdesign überhaupt nicht bekannt sei. Kordula Schulz-Asche (Grüne) sprach von einer "Blankounterschrift".

Vor allem sehen die Kritiker keine Notwendigkeit für eine Gesetzesänderung. Bisher sei kein Forschungsvorhaben an den hohen Standards in Deutschland gescheitert. Im Gegenteil, hierzulande werde Spitzenforschung betrieben. Der CDU-Gesundheitspolitiker Hubert Hüppe verwies darauf, dass alle Wissenschaftler oder Verbände, die für die Reform seien, eigentlich fremdnützige Forschung ohne Verfügung oder Einwilligung verlangten. Damit sei die Gefahr eines Dammbruchs offensichtlich.


Demenz im Alter / © Jens Büttner (dpa)
Demenz im Alter / © Jens Büttner ( dpa )
Quelle:
KNA