Bundestag hat über Verbot von Kinderehen entschieden

Zum Schutz von Minderjährigen

Der Bundestag hat das Gesetz gegen Kinderehen beschlossen. Demnach soll es künftig generell nicht mehr möglich sein zu heiraten, wenn mindestens ein Partner bei der Trauung unter 18 Jahre alt ist. Fünf Fragen und Antworten zu dem neuen Gesetz.

Ein indisches Mädchen bei seiner Hochzeit / © Divyakant Solanki (dpa)
Ein indisches Mädchen bei seiner Hochzeit / © Divyakant Solanki ( dpa )

Was beinhaltet das Gesetz?

Es soll anders als bisher generell nicht mehr möglich sein zu heiraten, wenn mindestens ein Partner bei der Trauung jünger als 18 Jahre alt ist. Bereits geschlossene Ehen, bei denen mindestens ein Partner unter 16 Jahren ist, sollen stets als nichtig eingestuft werden und damit ungültig sein. Bei 16- und 17-Jährigen soll die Ehe in der Regel aufgehoben werden müssen, was einer Scheidung gleichkäme. Ausnahmen sollen bei dieser Altersgruppe aber möglich sein. In diesen Fällen soll das Familiengericht nach einer Anhörung der Minderjährigen und des Jugendamtes entscheiden.

Warum wollte die Politik ein solches Gesetz?

Hintergrund ist, dass durch die stärkere Zuwanderung auch mehr Ehepaare ins Land gekommen sind, bei denen ein Partner, in der Regel die Frau, noch minderjährig ist. Laut Bundesinnenministerium sind derzeit deutschlandweit 1.475 Minderjährige als verheiratet erfasst. Die meisten von ihnen sind Mädchen. 361 haben das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht. Der Aufstellung zufolge kommen mit 664 die meisten minderjährig Verheirateten aus Syrien. Viele stammen aus Afghanistan und dem Irak, weitere aus Bulgarien, Rumänien und Griechenland. Letztere gehören meist der dortigen türkischen Minderheit an.

Ist eine Strafe vorgesehen, falls etwa ein Imam oder ein anderer Religionsvertreter eine Eheschließung bei unter 18-Jährigen vornimmt?

Ja, er kann wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt und mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

Was meinen Hilfsorganisationen und Verbände zu dem Vorhaben?

Viele Hilfsorganisationen halten die Regelung für zu eng. Sie sei "unverhältnismäßig" und verstoße gegen die Kinderrechtskonvention, meinte Save the Children. Auch das Kommissariat der katholischen Bischöfe betonte, es sähe durch mehr Einzelfallprüfungen den Schutz der Minderjährigen besser gewährleistet. Das Deutsche Menschenrechtsinstitut wandte sich ebenfalls gegen pauschale Lösungen.

Wie verhalten sich andere Staaten beim Thema Kinderehen?

Eine einheitlich und verbindliche Definition von Kinderehe gibt es nicht. Bei den meisten Staaten gibt es aber ein Mindestalter für Eheschließungen. Aus traditionell-religiösen, kulturellen oder sozialen Gründen kommt es aber immer wieder zu Fällen, bei denen gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen wird. Nach einem Bericht der Kinderhilfsorganisation Unicef gab es im Jahr 2014 rund 720 Millionen Frauen und 156 Millionen Männer, die vor ihrem 18. Geburtstag verheiratet wurden. Bei etwa 250 Millionen Frauen war dies danach sogar vor ihrem 15. Lebensjahr der Fall. Hohe Raten gibt es vor allem in Südasien und Afrika.


Quelle:
KNA