Mit den Stimmen der Regierungskoalition bei Enthaltung der Grünen wiesen sie damit die Forderung zurück, beim Finanzministerium eine Kommission zur Evaluierung der Staatsleistungen seit 1803 einzurichten.
Anders als die Kirchensteuer, die im Auftrag der Kirchen vom Staat erhoben und weitergeleitet wird, sind die Staatsleistungen direkte Zuwendungen aus Steuermitteln. Es handelt sich dabei um vertraglich vereinbarte Zahlungen der Bundesländer, die historisch begründet sind. Meist gehen sie auf die Enteignung kirchlicher Besitztümer während der Säkularisation zu Beginn des 19. Jahrhunderts zurück.
Diskussion um Zahlungen
Diese Zahlungen werden seit Jahren vielfach öffentlich diskutiert. Dabei steht insbesondere die Frage im Mittelpunkt, ob und inwieweit diese Zahlungsverpflichtungen heute noch angemessen beziehungsweise zeitgemäß sind.
Am Mittwoch war die Linksfraktion bereits im Bundestags-Finanzausschuss mit einem ähnlichen Antrag gescheitert. Die Bundesländer zahlen nach Angaben der Fraktion an alle Bistümer und Landeskirchen jährlich insgesamt rund 480 Millionen Euro Staatsleistungen.