Bundestag stimmt wohl nicht mehr über Abtreibungsgesetz

Union gegen Reform

Der Bundestag stimmt mit sehr großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr über eine Reform der Abtreibungsregelung vor den Wahlen ab. Der Rechtsausschuss setzte eine Anhörung für den interfraktionellen Gesetzentwurf auf den 10. Februar fest.

Autor/in:
Birgit Wilke
Der Paragraf 218 im Strafgesetzbuch regelt bislang die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen. / © Bernd Weißbrod (dpa)
Der Paragraf 218 im Strafgesetzbuch regelt bislang die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen. / © Bernd Weißbrod ( dpa )

Nach einer Anhörung muss der Rechtsausschuss nochmals zu einer Sitzung zusammenkommen. Ohne Sonderregelungen ist das nicht mehr möglich, da der letzte Sitzungstag vor den Neuwahlen am 11. Februar stattfindet.

Kern des interfraktionellen Gesetzentwurfs ist, dass Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche grundsätzlich rechtmäßig sein sollen. Er sieht eine Beibehaltung der Beratungspflicht vor, allerdings ohne die derzeit geltende Wartezeit von drei Tagen bis zur Abtreibung. Die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs sollen künftig zudem von der Krankenkasse übernommen werden.

SPD und Grüne gegen Gesetzesentwurf

Derzeit sind in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs rechtswidrig. Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen bleiben aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ebenso straffrei bleibt der Eingriff aus medizinischen Gründen sowie nach einer Vergewaltigung.

SPD und Grüne sprechen sich in ihren Wahlprogrammen für eine Liberalisierung der Abtreibungsregelung aus und lehnen sich dabei an den Gesetzentwurf an. So heißt es im Wahlprogramm der SPD dazu unter anderem "Wir werden Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren und außerhalb des Strafrechts regeln - außer wenn sie gegen oder ohne den Willen der Schwangeren erfolgen." Die Grünen betonen "das Recht auf Zugang zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen". Die Linke ist für eine ersatzlose Streichung von Paragraf 218.

Die Union tritt in ihrem Wahlprogramm für die Beibehaltung der bisherigen Regelung ein. Sie bilde einen mühsam gefundenen Kompromiss ab, heißt es dort. Die AfD ist ebenfalls gegen eine Reform. Bei den meisten Parteien müssen die Wahlprogramme noch verabschiedet werden.

EKD für Neuregelung

Unterdessen hat sich die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) für eine Neuregelung von Abtreibungen ausgesprochen. Die Kirche könne die Grundentscheidung mittragen, den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der Frau nicht wie bisher im Strafgesetzbuch, sondern in weiten Teilen im Schwangerschaftskonfliktgesetz zu regeln, heißt es in einer in Hannover veröffentlichten Stellungnahme des Rats der EKD.

Der Schwangerschaftsabbruch gegen oder ohne den Willen der Schwangeren müsse aber weiter im Strafgesetzbuch geregelt werden. Die katholische Kirche hat sich dagegen für die Beibehaltung der derzeitigen Regelung ausgesprochen. Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa unterstützt aber das Anliegen, dass Abtreibungen generell von den Krankenkassen bezahlt werden.

Schwangerschaftsabbruch nach § 218 Strafgesetzbuch

Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland gemäß § 218 Strafgesetzbuch (StGB) grundsätzlich für alle Beteiligten strafbar. Es gelten aber folgende Ausnahmen:

Beratung in einer anerkannten Beratungsstelle

Der Gesetzestext des Paragrafen 218 Strafgesetzbuch behandelt den Schwangerschaftsabbruch. / © Harald Oppitz (KNA)
Der Gesetzestext des Paragrafen 218 Strafgesetzbuch behandelt den Schwangerschaftsabbruch. / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA