Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Kreuzerlass

Entscheidung am Dienstag

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat über den Kreuzerlass für bayerische Behörden verhandelt. Der Bund für Geistesfreiheit hält die Verordnung von 2018 für rechtswidrig. Die Entscheidung soll am Dienstag verkündet werden.

Ein Kreuz an der Wand / © Julia Steinbrecht (KNA)
Ein Kreuz an der Wand / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Auf dem Klageweg will der Bund für Geistesfreiheit den Freistaat zum Abhängen der Kreuze verpflichten. In den Vorinstanzen war er damit gescheitert. Ihre Entscheidung verkünden die Leipziger Richter allerdings erst am Dienstag.

Neutralitätsgebot und Gleichbehandlung

Im Rechtsgespräch erörterte das Gericht unter anderem die Frage, ob Bayern das staatliche Neutralitätsgebot verletzt habe und ob eine solche Verletzung tatsächlich auch eine Verletzung der Grundrechte auf Gleichbehandlung sowie auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit bedeute.

Das Gericht ließ dabei Zweifel erkennen, dass mit dem Erlass eine Bevorzugung der christlichen Religion einhergehe und andere Glaubens- und Weltanschauungsansichten dadurch eingeschränkt würden.

Klägerseite sieht einseitige Bevorzugung

Die Klägerseite indes sprach von einer Konkurrenzsituation, in der eine Glaubensrichtung einseitig bevorzugt werde. Die Anwälte des Freistaats Bayern hingegen erklärten, es entstehe durch die Kreuze im Eingangsbereich kein religiöser "Werbeeffekt". 

Das Gericht erinnerte daran, dass sich seinerzeit die Kirchen gegen den Kreuzerlass der Landesregierung ausgesprochen hatten. Der Klägeranwalt sah darin keinen Widerspruch, vielmehr hätten sich die Kirchen gegen eine politische Verwässerung ihres zentralen Symbols gewehrt.

Der Bayrische Generallandesanwalt Jörg Vogel sagte, mit den Kreuzen in den Behörden verbänden sich keine Glaubensinhalte, sondern sie stünden lediglich als Verweis auf die bayrische Wertetradition.

Kompromissvorschlag nicht gewünscht

Keinen Erfolg hatte die Vorsitzende Richterin mit dem Kompromissvorschlag, wonach nahe den Kreuzen im Eingangsbereich ein erläuterndes Erklärschild angebracht werden könnte, dass die Anbringung unter Berufung auf die geschichtlich-kulturelle Tradition erläutere. 

Beide Seiten konnten sich solch eine Lösung zwar im Prinzip vorstellen, wollten sich darauf aber aus unterschiedlichen Gründen im laufenden Verfahren nicht festlegen.

Der Bund für Geistesfreiheit zeigte sich nach der Verhandlung verhalten optimistisch und bekräftigte nochmals, er werde den Klageweg notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht weiterverfolgen.

Quelle:
KNA