Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland hat am Freitag ihre Abstimmung zu einem bundesweiten Tarifvertrag in der Pflege abgesagt. Eine solche Entscheidung sei nach dem am Donnerstag erfolgten Nein der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas "hinfällig" geworden, erklärte die Dienstgeberseite der Diakonie am Freitag in Berlin.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hätte die Zustimmung beider Wohlfahrtsverbände benötigt, um den zwischen Verdi und der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) geschlossenen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären. Damit ist ein bundesweiter Tarifvertrag weiter nicht in Sicht.
Zeitnah neue Verhandlungen
"Die Dienstgeber werden sich weiterhin solidarisch für alle Beschäftigten in der Altenpflege und mit der Caritas in der Pflegekommission für bessere Pflegemindestarbeitsbedingungen einsetzen und begrüßen ebenfalls die Ankündigung, dass die 5. Pflegekommission zeitnah errichtet wird", erklärten die Diakonie-Vertreter. Die Pflegekommission ermögliche verlässlich die Verbesserung der Pflegemindestarbeitsbedingungen.
Kritik an Caritas
Unterdessen hält die Kritik am Nein der Caritas zu einem bundesweiten Tarifvertrag in der Altenpflege an. Neben der Pflegebeauftragten der SPD-Bundestagsfraktion, Heike Baehrens, bedauerte auch der Landes-Caritasverband Bremen die Entscheidung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas auf Bundesebene.
"Wir hätten es richtig gefunden, die Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal konkret sichtbar und dauerhaft zu verbessern", erklärte der Bremer Caritasdirektor Martin Böckmann zur Ablehnung des Tarifvertrags durch die Arbeitgeberseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission (AK) der Caritas auf Bundesebene. Er selbst arbeite als Vorstand der Tarifgemeinschaft Pflege in Bremen seit Jahren daran mit, dass die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags Pflege im Land Bremen anerkannt werde.
"Fatales Signal" an Beschäftigte
Ein allgemeinverbindlicher Tarif wäre "der kleinste gemeinsame Nenner, auf den sich alle einigen - nicht nur die Träger der Einrichtungen, sondern eben auch die Kostenträger", so Böckmann.
Baehrens sagte in Berlin, es sei ein "fatales Signal, dass sich die Arbeitgeberverbände nicht auf eine gemeinsame Strategie zur Verbesserung der Lohnstrukturen in der Pflege verständigen konnten". Der Verweis auf die bereits bestehende bundesweite Pflegekommission, in der Mindeststandards der Entlohnung vereinbart werden, könne nicht befriedigen. Pflege brauche keine Mindestlöhne, sondern verbindliche Tarif- und Gehaltsstrukturen.
Zuvor hatte auch die Mitarbeiterseite in der Caritas-Bundeskommission die Entscheidung kritisiert - ebenso wie die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB). Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag hätte für die gesamte Pflegebranche Mindestbedingungen etwa für Gehälter und Urlaubsansprüche gebracht, so die KAB.