Der Tarifvertrag war vorab von dem relativ kleinen Pflege-Arbeitgeberverband BVAP und der Gewerkschaft Verdi ausgehandelt worden, wie die Dienstgeberseite mitteilte.
Vertrag nicht auf gesamte Branche ausdehnbar
Damit kann Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) den Vertrag nicht wie geplant auf die gesamte Branche ausdehnen. Nötig wäre dafür die Zustimmung der beiden Kommissionen der kirchlichen Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie. Bei der Diakonie steht die Entscheidung erst am Freitag an. Nach der Ablehnung durch die Caritas kommt es darauf aber nicht mehr an.
Im Vorfeld der Entscheidung hatte sich die Arbeitgeberseite des katholischen Wohlfahrtsverbandes bereits sehr skeptisch zu dem Tarifvertrag geäußert. Die Mitarbeiterseite hatte das Vorhaben hingegen begrüßt. Für die kirchlichen Verbände, die zusammen rund 30 Prozent der Beschäftigten in der Altenpflege stellen, gilt ein eigenes Tarifrecht. Sie vergüten überwiegend besser.
Gleichwohl befürchteten die Dienstgeber unter anderem Auswirkungen auf das gesamte Tarifgefüge für alle rund 600.000 Caritas-Beschäftigten.
Pflegedienste hatten Klagen angedroht
Der von BVAP und Verdi ausgehandelte Tarifvertrag würde unter anderem eine Erhöhung des Mindestlohns um 25 Prozent bis Mitte 2023 für die rund 1,2 Millionen Beschäftigten in der Altenpflege vorsehen. Gegen den Plan, den Vertrag flächendeckend anzuwenden, hatten sich auch die Arbeitgeberverbände und die privaten Anbieter in der Pflege gewandt.
Sie werfen BVAP und Verdi vor, nur einen Bruchteil der Branche zu vertreten. Die privaten Pflegeheimträger und Betreiber von Pflegediensten hatten bereits Klagen angekündigt.