Die rheinische Erzdiözese bestätigte am Mittwoch einen entsprechenden Bericht des "Kölner Stadt-Anzeigers". Nach Angaben der Zeitung hegt das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung in Köln den Verdacht, "dass namentlich nicht zu ermittelnde Personen schuldhaft die Aufsichtsmaßnahmen unterlassen haben sollen, die eine Verletzung steuerlicher Pflichten verhindert hätten".
Das Erzbistum war 2015 und 2016 für die Schulden des Geistlichen eingesprungen. Das Geld war einem Sondervermögen zur Verfügung des Erzbischofs Rainer Maria Woelki entnommen worden.
Nachdem im Frühjahr Kritik an der Zahlung laut geworden war, hatte das Erzbistum die Schuldenübernahme verteidigt. Der Geistliche habe sich "in einer seelischen und gesundheitlichen Ausnahmesituation" befunden.
Erzbistum hat Anwalt beauftragt
In dem jetzt laufenden Bußgeldverfahren geht es laut "Stadt-Anzeiger" um die Verantwortung für unvollständige Mitteilungen an das Finanzamt. So sei offenbar erst Jahre nach der Übernahme der Schulden aufgefallen, dass dafür Lohnsteuern fällig gewesen wären. Nach einer Selbstanzeige des Erzbistums hatte das Finanzamt Nachzahlungen von 650.000 Euro angesetzt.
Das Erzbistum sagte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), es habe einen Anwalt beauftragt, der Akteneinsicht beantragt habe und darauf basierend eine Stellungnahme abgeben werde. Das NRW-Finanzministerium verwies auf KNA-Anfrage auf das Steuergeheimnis. Das Ministerium gebe "generell zu konkreten Einzelfällen" keine Auskunft.