Caritas Behindertenhilfe kritisiert Triage-Gesetzentwurf

"Letzten Endes Augenwischerei"

Ein Triage-Gesetz soll in Zukunft regeln, wer bei vollen Intensivstationen vorrangig behandelt wird. Der Bundestag entscheidet darüber an diesem Donnerstag. Die Caritas Behindertenhilfe kritisiert den Gesetzentwurf als unzureichend.

Geplante Triage-Regelung in der Kritik / © Terelyuk (shutterstock)
Geplante Triage-Regelung in der Kritik / © Terelyuk ( shutterstock )

DOMRADIO.DE: Wogegen hatte die Gruppe der Menschen mit Behinderung konkret geklagt?

Thomas Schneider (Caritas Behindertenhilfe): Sie hatte konkret geklagt gegen die Befürchtungen und die Praxis, dass in den Entscheidungssituationen, in denen Mediziner über die Zuteilung von intensivmedizinischen Maßnahmen befinden müssen, Menschen mit Behinderung benachteiligt werden, weil ihnen eine geringere Überlebenswahrscheinlichkeit unterstellt wird.

Thomas Schneider, Caritas Behindertenhilfe

"Das ist letzten Endes nicht mehr und nicht weniger als eine Augenwischerei."

DOMRADIO.DE: Aus Karlsruhe kam dann der Auftrag, den betreffenden Paragraphen des Infektionsschutzgesetze so zu gestalten, dass der Schutz Behinderter in Triage-Situationen zu gewährleisten ist. Was sagen Sie zu dem Gesetzentwurf grundsätzlich?

Triage

Der Begriff "Triage" bezeichnet in der Medizin eine Methode, um im Fall einer Katastrophe oder eines Notfalls die Patienten auszuwählen, die zuerst eine medizinische Versorgung erhalten. Das Wort stammt aus dem Französischen und bedeutet übersetzt "sortieren" oder "aussuchen". Der Begriff stammt aus der Militärmedizin, wo es um die Versorgung der Verletzten auf dem Schlachtfeld geht. Inzwischen wird er auch in der Notfallmedizin oder dem Zivilschutz etwa bei Katastrophen, Terroranschlägen oder Pandemien verwandt. Dazu wurden strukturierte Triage-Instrumente entwickelt.

Triage für Coronavirus-Notfälle in Bergamo / © Claudio Furlan (dpa)
Triage für Coronavirus-Notfälle in Bergamo / © Claudio Furlan ( dpa )

Schneider: Zunächst mal ist zu begrüßen, dass der Gesetzgeber sich Gedanken darüber gemacht hat, wie Menschen mit Behinderungen oder Vorerkrankungen geschützt werden können. In der praktischen Umsetzung, die aufgrund dieses Gesetzentwurfes zu befürchten ist, muss man ihn allerdings als unzureichend bezeichnen. Er stellt das Kriterium der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit in den Mittelpunkt. Und das ist letzten Endes nicht mehr und nicht weniger als eine Augenwischerei. Da ist zu befürchten, dass Mediziner dann in der konkreten Entscheidungssituation doch wiederum Vorerkrankungen oder Behinderungen in ihre Entscheidungen einfließen lassen, was letzten Endes wieder auf die gleiche Diskriminierung hinausläuft, die auch vorher gegeben war.

DOMRADIO.DE: Immer mal wieder hörte man den Begriff Ex-Post-Triage.

Schneider: Das ist Gott sei Dank nicht mehr im Gespräch. Es ist aufgrund der teilweise erheblichen Proteste der Behindertenverbände gelungen, diesen Passus aus dem Gesetzentwurf herauszustreichen. Es wäre darum gegangen, dass ein Mediziner in dem Fall, dass ein Patient bereits intensivmedizinische Behandlung bekommt und ein anderer eintrifft, dessen Überlebenswahrscheinlichkeit als höher eingeschätzt wird, die Behandlung abbrechen darf zugunsten des anderen Patienten. Das wäre faktisch einer Tötung gleichgekommen und hätte bedeutet, dass eine einmal begonnene Behandlung abgebrochen wird und der Mensch faktisch keine Überlebenschance mehr hat.

DOMRADIO.DE: Eine Entscheidung in einer solchen Situation fällen zu müssen, ist so oder so schrecklich. Was scheint aus Ihrer Perspektive denn die ethisch vertretbarste Lösung zu sein?

Schneider: Wir haben zusammen mit anderen Verbänden dafür geworben - unter anderem auch das Deutsche Institut für Menschenrechte hat sich dahingehend geäußert - dass ein Randomisierungsverfahren implementiert wird. Das bedeutet, dass in dem Fall, dass Patienten mit Behandlungsbedarf eintreffen, letzten Endes das Losverfahren entscheidet. Denn nur so ist gewährleistet, dass wirklich eine Chancengleichheit besteht, dass ohne Ansehen der individuellen Vorerkrankungen oder Behinderungen oder Gebrechen lebenswert-indifferent, wie es so schön heißt, entschieden wird, wer die intensivmedizinische Behandlung bekommt.

Thomas Schneider, Caritas Behindertenhilfe

"Diese Entscheidungsfindung ist nicht mehr menschenrechtsbasiert, wie es eigentlich sein sollte und nur sein darf."

DOMRADIO.DE: Was zeigt denn die ganze Debatte über den Zustand unserer Gesellschaft?

Schneider: Wenn es tatsächlich so weit kommt, dass das Gesetz in der vorliegenden Form verabschiedet wird, ist zu fürchten, dass wir uns weiter in eine Richtung bewegen, wo das "survival of the fittest" zur Anwendung kommt. Dass diejenigen, die die höhere Überlebenswahrscheinlichkeit haben, die vielleicht aufgrund ihrer Lebensführung fitter erscheinen, weil sie vielleicht Sportler sind, dann auch tatsächlich bevorzugt behandelt werden. Diese Entscheidungsfindung der Zuteilung von intensivmedizinischen Behandlungen ist nicht mehr menschenrechtsbasiert, wie es eigentlich sein sollte und nur sein darf, sondern basiert letzten Endes darauf, von wem zu erwarten ist, dass er gesünder ist und bleibt.

Das Interview führte Dagmar Peters.

Quelle:
DR