Caritas-Dienstgeber begrüßen kirchliche Arbeitsrechtsreform

Zugehörigkeit zur Kirche keine zwingende Voraussetzung

Die Arbeitgeber im Bereich des Deutschen Caritasverbandes begrüßen den Entwurf zur Reform des Arbeitsrechts der katholischen Kirche. Demnach müssten nur noch wenige Mitarbeitende Mitglied in der katholischen Kirche sein.

Ein Pfarrer unterschreibt ein Dokument / © Maria Irl (KNA)
Ein Pfarrer unterschreibt ein Dokument / © Maria Irl ( KNA )

Der Entwurf zur Novellierung der Grundordnung des kirchlichen Dienstes sei ein "großer Schritt in die richtige Richtung", sagte der Sprecher der Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Caritasverbandes, Norbert Altmann, am Montag in Berlin. Es sei richtig, "dass künftig die christliche Prägung einer Einrichtung stärker an ihrem Selbstverständnis festgemacht wird und nicht mehr in erster Linie an den Mitarbeitenden".

Keine rechtliche Bewertung der privaten Lebensführung

Für Caritas-Einrichtungen sei es sehr hilfreich, dass damit die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche nur noch für sehr wenige Mitarbeitende Voraussetzung für eine Beschäftigung sein solle. Die Caritas-Dienstgeber befürworteten es, dass die private Lebensführung der Mitarbeitenden künftig rechtlichen Bewertungen entzogen bleiben solle. "Denn unsere Einrichtungen profitieren und leben gerade von der Vielfalt ihrer Mitarbeitenden", so Altmann. Die verbleibenden Anforderungen an die Mitarbeitenden müssten sich in der Praxis noch bewähren.

Stärkere Einbindung der Gewerkschaften

Die Dienstgeber begrüßten zudem das Bekenntnis zum Dritten Weg für katholische Einrichtungen. "Dieser konsensuale Weg zur arbeitsrechtlichen Tariffindung wird bereits erfolgreich gelebt und zeichnet sich durch eine durchgängige Tarifbindung der Einrichtungen aus", so Altmann. Auf dieser Grundlage könnten Weiterentwicklungen wie eine stärkere Einbindung der Gewerkschaften angegangen werden.

Hintergrund: Katholisches Arbeitsrecht in Deutschland vor Systemwechsel

Die Regeln für die rund 790.000 Beschäftigten der katholischen Kirche und der Caritas in Deutschland sollen sich grundlegend ändern. Am Montag veröffentlichte die Deutsche Bischofskonferenz den Entwurf für eine neue "Grundordnung des kirchlichen Dienstes". Demnach soll die private Lebensgestaltung, "insbesondere Beziehungsleben und Intimsphäre" der Beschäftigten, keinen Anlass mehr für Kündigungen bieten, falls diese nicht im Einklang mit der kirchlichen Lehre stehen. 

Neben der Verwaltungsleiterin einer Kirchengemeinde liegt das kirchliche Arbeitsrecht / © Harald Oppitz (KNA)
Neben der Verwaltungsleiterin einer Kirchengemeinde liegt das kirchliche Arbeitsrecht / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA