Der Entwurf zur Novellierung der Grundordnung des kirchlichen Dienstes sei ein "großer Schritt in die richtige Richtung", sagte der Sprecher der Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Caritasverbandes, Norbert Altmann, am Montag in Berlin. Es sei richtig, "dass künftig die christliche Prägung einer Einrichtung stärker an ihrem Selbstverständnis festgemacht wird und nicht mehr in erster Linie an den Mitarbeitenden".
Keine rechtliche Bewertung der privaten Lebensführung
Für Caritas-Einrichtungen sei es sehr hilfreich, dass damit die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche nur noch für sehr wenige Mitarbeitende Voraussetzung für eine Beschäftigung sein solle. Die Caritas-Dienstgeber befürworteten es, dass die private Lebensführung der Mitarbeitenden künftig rechtlichen Bewertungen entzogen bleiben solle. "Denn unsere Einrichtungen profitieren und leben gerade von der Vielfalt ihrer Mitarbeitenden", so Altmann. Die verbleibenden Anforderungen an die Mitarbeitenden müssten sich in der Praxis noch bewähren.
Stärkere Einbindung der Gewerkschaften
Die Dienstgeber begrüßten zudem das Bekenntnis zum Dritten Weg für katholische Einrichtungen. "Dieser konsensuale Weg zur arbeitsrechtlichen Tariffindung wird bereits erfolgreich gelebt und zeichnet sich durch eine durchgängige Tarifbindung der Einrichtungen aus", so Altmann. Auf dieser Grundlage könnten Weiterentwicklungen wie eine stärkere Einbindung der Gewerkschaften angegangen werden.