domradio.de: Ein schwer geistig behinderter Mensch oder ein an Demenz Erkrankter im Endstadium - die können doch nun wirklich nicht mehr wählen, oder?
Dr. Thorsten Hinz (Geschäftsführer des Bundesfachverbandes Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V.): Wer entscheidet das? Das ist der entscheidende Punkt, der zu beachten ist. Wer entscheidet darüber, ob jemand nicht wählen kann oder überhaupt nicht in der Lage ist, zu wählen? Das Wahlrecht ist so ein substantielles wichtiges Grundrecht, das nicht ohne weiteres entzogen werden darf. Für uns gilt, jedem Bürger das Wahlrecht zuzugestehen.
domradio.de: Ein Argument der Gegner lautet: Menschen, die eine Betreuung im Alltag brauchen, sind leicht zu manipulieren. Das heißt, man könne ihnen eine bestimmte Wahlentscheidung leicht einreden. Was sagen Sie dazu?
Hinz: Manipulative Praktiken gibt es ja in vielerlei Hinsicht. Wer würde da eigentlich eine Trennlinie setzen wollen? Auch Jugendliche oder Menschen in Lebenskrisen sind beeinflußbar. Das Argument ist so vage, das es kein Kriterium sein kann, um jemandem sein Grundrecht zu entziehen.
domradio.de: Eigentlich hatten sich Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag 2013 vorgenommen, das Wahlrecht für alle durchzusetzen. Bisher ist nichts passiert, weil man sich wohl nicht auf eine grundlegende Reform des Wahlrechts einigen konnte. War es am Ende vielleicht auch mangelndes Interesse auf politischer Seite, diesen Missstand zu beseitigen?
Hinz: Ich glaube schon, dass beide Parteien ernsthaft vorhatten, sich mit dem Ausschluss von bestimmten Menschen vom Wahlrecht zu befassen. Letztlich konnte man sich aber nicht auf ein Gesamtpaket einigen. Die CDU wollte zum Beispiel auch Überhangmandate verändern und weitere Fragen diskutieren, die mit einer Wahlrechtsreform verbunden gewesen wären. Das wollte aber die SPD nicht.
domradio.de: Ist damit die Reform des Wahlrechtsauschlusses endgültig vom Tisch?
Hinz: SPD und CDU hatten sich eigentlich für eine Aufhebung des Wahlrechtsausschlusses ausgesprochen. Aber in beiden Parteien, und das kritisieren wir auch als Caritas, ist nach wie vor nicht klar, wie am Ende über dieses Thema entschieden wird. Vielleicht wollen sich beide Parteien noch ein Schlupfloch für Einzelfallprüfungen in Bezug auf die Wahlbefähigung offen lassen. Das beruht auch auf einer Studie des Bundesfamilienministeriums im vergangenen Jahr. Wissenschaftler kommen darin zum Schluss, dass es im Einzelfall möglich sein muss, jemandem sein Wahlrecht zu geben oder eben auch nicht. Gegen diese Sichtweise sind wir grundsätzlich. Jeder Mensch sollte wählen dürfen.
Das Interview führte Verena Tröster.