"Es ist unerlässlich, dass die Anstrengungen zur Regulierung im nächsten Jahr wieder aufgegriffen werden", erklärte Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa am Donnerstag in Berlin.
Gesetzesentwurf will Umstände regeln
Es sei bedauerlich, dass auch drei Jahre nach dem entsprechenden Auftrag des Bundesverfassungsgerichts weiterhin keine Entscheidung über einen gesetzlichen Rahmen getroffen worden sei.
Am Donnerstag waren beide Gesetzvorlagen für Suizidbeihilfe im Bundestag gescheitert. Die Suizidbeihilfe bleibt damit in Deutschland weiterhin ungeregelt.
Grundsätzlich ist der Suizid in Deutschland nicht verboten und ebenso wenig die Beihilfe. Die Gesetzentwürfe wollten aber genau festlegen, wer unter welchen Umständen ein tödliches Mittel verschrieben bekommen darf und vor Missbrauch schützen.
Caritas hat einen Favoriten
Der Deutsche Caritasverband hatte sich im Vorfeld für den Antrag der Gruppe um die Abgeordneten Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) ausgesprochen. Dieser wollte vor Missbrauch schützen und die geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung unter Strafe stellen, allerdings Ausnahmen zulassen.
Die Caritas wolle sich weiter "für eine Kultur des guten Lebens und guten Sterbens einsetzen", betonte Welskop-Deffaa. "Es darf nicht sein, dass sich alte und kranke Menschen gedrängt fühlen zu begründen, warum sie weiterleben wollen."