So heißt es in einem Schreiben an die Funktions- und Mandatsträger der Partei vom Donnerstagabend, das der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt. Aus der Unions-Bundestagsfraktion werde es keine Unterstützung für die Initiativen von Linken, Grünen und SPD geben.
Die SPD-Fraktion hatte Ende vergangener Woche angekündigt, jetzt doch einen eigenen Gesetzentwurf mit dem Ziel der Streichung des Paragrafen 219a im Bundestag einzubringen. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Eva Högl hatte zudem erklärt, dieses Vorgehen sei mit der Union besprochen worden.
Kritik vom Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe
Laut einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom Mittwoch ist dieser Entwurf mittlerweile eingebracht. Zudem berichtete die Zeitung, Unions-Fraktionschef Volker Kauder und SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles hätten sich über eine Ausnahme von dem Grundsatz verständigt, dass künftige Koalitionsfraktionen im Bundestag nicht versuchen, mit anderen Fraktionen Mehrheiten zu bilden.
Kritik an diesem Vorgehen kam vom Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Karl Jüsten. Er sprach von einem "herben Rückschlag". Durch eine Streichung des Paragrafen 219a geriete das "gesetzlich austarierte und mühsam ausgehandelte Konstrukt für den Schutz des ungeborenen Lebens" in eine Schieflage, sagte er der KNA.
"Kein fauler Kompromiss"
Kramp-Karrenbauer verwies nun darauf, dass die SPD einen entsprechenden Gesetzentwurf bereits im Dezember vorgelegt habe. Während der Koalitionsverhandlungen sei nach einer gemeinsamen Lösung gesucht worden. "Eine solche wäre aber nur möglich gewesen, wenn wir uns als CDU auf einen inhaltlich faulen Kompromiss eingelassen hätten. Dies haben wir bewusst nicht getan", betont die Politikerin.
Sowohl Grüne als auch Linke haben bereits Gesetzentwürfe zur Streichung des Paragrafen im Bundestag vorgelegt.
Anlass für die Debatte ist der Fall der Ärztin Kristina Hänel. Das Amtsgericht Gießen hatte sie Ende vergangenen Jahres wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe verurteilt. Es berief sich dabei auf den Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch. Dieser untersagt "das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen" von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in "grob anstößiger Weise" geschieht. Hänel hat dagegen Berufung eingelegt.