Es sei sinnvoll, zunächst den Erfolg der jüngsten Reform des Transplantationsgesetzes abzuwarten, sagte der Vorsitzende des Deutschen Ethikratsvorsitzenden Peter Dabrock bei einer Diskussionsveranstaltung am Donnerstag in Berlin.
Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Claudia Schmidtke (CDU), sprach sich hingegen für eine Widerspruchslösung aus. Der entsprechende Gesetzesentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) werde in Kürze vorgelegt, sagte sie.
Bisher muss man Organentnahme aktiv zustimmen
Spahn strebt an, dass jeder Mensch in Deutschland automatisch als möglicher Organspender gelten soll, sofern er dem zu Lebzeiten nicht widersprochen hat. Bei der derzeit gültigen Zustimmungslösung muss ein Patient - etwa durch einen Organspendeausweis - oder seine Angehörigen einer Organentnahme aktiv zustimmen.
Die jüngste Reform des Transplantationsgesetzes sei zwar wichtig, so Schmidtke. Für eine nachhaltige Steigerung der Organspenden sei aber eine Kombination aus einer verbesserten Organisation und einem neuen Modus der Spendererfassung notwendig. Sie verwies darauf, dass viele der Maßnahmen des unlängst verabschiedeten Gesetzes in Grundzügen bereits bestanden hätten, wie etwa die Pflicht einen Organspendebeauftragten zu bestimmen. Angesichts der Patienten, die auf ein Organ warteten, dränge die Zeit.
Entscheidung schon bei Erhalt des Personalausweises?
Dabrock übte hingegen scharfe Kritik an der Widerspruchslösung. Eine solche "indirekte Zwangsmaßnahmen" könne das Vertrauen nicht stärken, sondern sei als Signal "denkbar falsch". Er lehnte die Lösung aber auch aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Es sei "unfassbar", dass es in einer existenziell so wesentlichen Frage, wie die Verfügung über den eigenen Leib, nicht eine "Option für" sondern nur eine "Option gegen" geben solle. Das unterminiere das Prinzip der "informierten Einwilligung".
Dabrock sprach sich für eine "verschärfte Entscheidungslösung" aus, wie sie eine Gruppe um den CSU-Politiker Stephan Pilsinger und die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock vorschlägt. Dabei soll jeder Erwachsen sich etwa bei der Ausstellung des Personalausweises zu seiner Haltung gegenüber der Organspende äußern. Seine Entscheidung soll in einem Zentralregister erfasst werden, wobei sie jederzeit revidierbar sein soll.