Die unter anderem von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geforderte Widerspruchslösung, bei der auf eine ausdrückliche Zustimmung der potenziellen Spender verzichtet wird, sei mit dem Persönlichkeits- und Selbstbestimmungsrecht der sterbenden Patienten nicht vereinbar, heißt es in einem am Mittwoch in Bonn veröffentlichten Brief von ZdK-Präsident Thomas Sternberg an die Bundestagsabgeordneten.
Für Ausbau der geltenden Entscheidungslösung
Das ZdK spricht sich für einen Ausbau der geltenden Entscheidungslösung aus. Die zu Lebzeiten dokumentierte Organspendebereitschaft müsse Voraussetzung für eine Organspende bleiben. Eine Organentnahme ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen oder seiner Angehörigen sei ein nicht zu rechtfertigender Eingriff, der letzten Endes auf eine Verzweckung und Verfügbarmachung des menschlichen Körpers hinauslaufe.
"Es gibt weder eine moralische Pflicht zu dieser Solidarität noch können auf ein Spenderorgan wartende Patientinnen und Patienten oder die Gesellschaft insgesamt ein moralisches Recht darauf geltend machen. Die Organspende ist ein freiwilliges Geschenk", heißt es in den Brief.
ZdK begrüßt Organspendegesetz
Das ZdK begrüßte das vom Bundestag bereits beschlossene Organspendegesetz, das vor allem eine Verbesserung der Strukturen in den beteiligten Krankenhäusern vorsieht. Das sei der richtige Weg, damit mehr Organspenden und -transplantationen möglich werden.
Spahn hatte sich ebenso wie Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) für die sogenannte Widerspruchslösung stark gemacht. Danach ist jeder Bürger grundsätzlich ein potenzieller Organspender, außer, er und seine Angehörigen haben ausdrücklich widersprochen.
Derzeit ist in Deutschland eine Organspende nur möglich, wenn der Spender zu Lebzeiten oder seine Angehörigen ausdrücklich zugestimmt haben. Zudem sind die Krankenkassen verpflichtet, die Versicherten regelmäßig über Organspende zu informieren und einen Organspendeausweis zuzuschicken.