Junge Menschen müssten zudem mehr gehört werden.
Obwohl Ehrenamtliche in den Gremien eine tragende Rolle spielten, entscheide immer noch der leitende Pfarrer, an welchen Stellen Mitbestimmung möglich sei, erklärte der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) in der Erzdiözese Köln am Montag.
Forderung nach Gleichberechtigung
Entscheidungen im Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand müssten verbindlich sein, so der BDKJ. "Es ist dringend notwendig, eine Gleichberechtigung zwischen Lai*innen und Geweihten zu schaffen." Das gelte auch für den bistumsweiten Reformdialog "Pastoraler Zukunftsweg".
Zudem müsse die Stimme junger Menschen stärker als bisher gehört werden. Die Absenkung des Wahlalters auf 14 Jahre bei den Pfarrgemeinderatswahlen sei ein guter erster Schritt gewesen und müsse auch auf die Kirchenvorstandswahl ausgeweitet werden.
Wahlen im November
Pfarrgemeinderäte sind für die religiösen, sozialen und kulturellen Aktivitäten einer Pfarrei mitverantwortlich, Kirchenvorstände für die Vermögensverwaltung. Pfarrgemeinderatswahlen finden in den nordrhein-westfälischen Bistümern alle vier Jahre, Kirchenvorstandswahlen alle drei Jahre statt. Alle zwölf Jahre - auch 2021 - fallen sie zusammen. Die Pfarrgemeinderats- und Kirchenvorstandswahlen im Erzbistum Köln finden im November statt.