Die Regierung Tschechiens hatte im Frühjahr mit den Stimmen der kommunistischen KSCM ein entsprechendes Gesetz durch das Parlament gebracht, das die Richter nun in großen Teilen für ungültig erklärten. Das Verfassungsgericht entschied am Dienstag, dass eine nachträgliche Besteuerung der Gelder unzulässig sei, wie eine Sprecherin in Brünn (Brno) mitteilte.
Der Primas der katholischen Kirche in Tschechien, Kardinal Dominik Duka, begrüßte die Entscheidung: "Das ist eine gute Nachricht für alle, denen Freiheit und Demokratie am Herzen liegen", sagte er der Agentur CTK zufolge.
Religionsgemeinschaften erhalten finanziellen Ausgleich
Die Kommunisten hatten die Glaubensgemeinschaften in der damaligen Tschechoslowakei nach ihrer Machtübernahme im Februar 1948 nach und nach enteignet. Eine Einigung aus dem Jahr 2013 sieht vor, dass der Staat Immobilien und Grundstücke im Wert von knapp drei Milliarden Euro zurückgibt. Zudem erhalten die Religionsgemeinschaften über 30 Jahre verteilt rund 2,3 Milliarden Euro als finanziellen Ausgleich.
Tschechien ist heute stark atheistisch geprägt. Bei der vergangenen Volkszählung im Jahr 2011 bekannten sich nur 20,8 Prozent der Befragten zu einer Glaubensgemeinschaft.