Das sagte er am Donnerstag bei einer Tagung zum Staatskirchenrecht in Berlin. Judentum, Islam und Christentum seien auf unterschiedliche Weise in Deutschland verwurzelt. Beim Umgang damit sollte man sich am Grundsatz der Gleichbehandlung orientieren, aber keine Gleichheit durchsetzen.
"Ich glaube nicht, dass echte Freiheit dann herrscht, wenn vollkommende Gleichheit hergestellt wird", sagte der Minister. In seine Zuständigkeit fallen die vertraglichen Regelungen des Staates mit den Kirchen auf Bundesebene. De Maizière verhandelt zudem in der Deutschen Islamkonferenz mit den muslimischen Verbänden über deren institutionelle Verankerung in Deutschland.
Vom Christentum geprägt
De Maizière betonte, er wolle keine Werbung für das Christentum machen, auch wenn er sich selbst dazu bekenne. "In meinem Dienstzimmer hängt ein Kreuz", sagte er. Das Christentum präge das Land seit Jahrhunderten und habe im Alltag immer noch diesen Einfluss.
Das Verhältnis zu den Religionen bestimme nicht der Staat allein, auch bei der Frage, was an religiösen Traditionen akzeptiert werden kann und was nicht, sagte de Maizière. Es müsse von der Gesellschaft ausverhandelt werden. Für die Diskussion forderte er, sich am "Gebot zur eigenen Haltung" zu orientieren, um Grenzen der Toleranz gegenüber Religionen zu definieren.
Herausforderungen im Staatskirchenrecht
Das Bundesinnenministerium lud anlässlich des Reformationsjubiläums Experten zu einer Tagung zu den aktuellen Herausforderungen im Staatskirchenrecht ein. Auf dem Programm standen unter anderem Organisationsfragen und Religion in der Schule.
Die evangelische Kirche feiert bis Oktober dieses Jahres 500 Jahre Reformation. Am 31. Oktober 1517 hatte Martin Luther (1483-1546) seine 95 Thesen gegen die Missstände der Kirche seiner Zeit veröffentlicht. Der überlieferte Thesenanschlag gilt als Ausgangspunkt der weltweiten Reformation, die die Spaltung in evangelische und katholische Kirche zur Folge hatte.